Aufgrund der anhaltenden Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für NO2 wurde das Land Berlin am 9. Oktober 2018 vom Verwaltungsgericht Berlin verurteilt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Grenzwerte bis Ende 2020 einzuhalten. Darüber informiert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) in einem Rundschreiben. Das Gericht hatte das Land Berlin auch verurteilt, Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Einen Schwerpunkt des jetzigen Luftreinhalteplans würden deshalb die Anstrengungen bilden, die Stickstoffdioxid-Emissionen zu vermindern. Zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, gehören auch Tempo 30 Zonen und Dieselfahrverbote, die im August umgesetzt werden sollen. Ein genaues Datum stehe allerdings noch nicht fest.
Auf folgende Änderungen müssen sich Busunternehmer laut bdo einstellen:
- Für 33 Straßen mit 59 hochbelasteten Straßenabschnitten ist die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Luftreinhaltung vorgesehen.
- Außerdem gelten Durchfahrtverbote auf acht Straßen für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5. Auf den Strecken mit Durchfahrtbeschränkung wird zudem Tempo 30 angeordnet.
Wer gegen das Fahrverbot verstoße, müsse mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro bis 75 Euro rechnen, erklärt der bdo. Die genaue Höhe für Busse stehe allerdings noch nicht fest. Kontrollen sollen stichprobenartig durchgeführt werden. Es sei jedoch davon auszugehen, dass nach Einführung der Fahrverbote mit erhöhten Kontrollen zu rechnen ist. (ts)