Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine besondere Variante der GmbH. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10739) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (16/10678) mit. Sonderbestimmungen für die Unternehmergesellschaft fänden sich ausschließlich im neuen Gesetz über die GmbH-Reform. Im Übrigen fände das allgemeine GmbH-Recht Anwendung. Hinsichtlich der Beteiligung an einer Unternehmensgesellschaft oder der Beteiligung einer Unternehmensgesellschaft an einer anderen Gesellschaft gälten keine Besonderheiten. Mehr zur GmbH-Reform in der OMNIBUSREVUE 12/08
- Antwort der Bundesregierung (44.7 KB, PDF)