Unternehmergesellschaft

24.11.2008 17:47 Uhr
Unternehmergesellschaft

Auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft findet das allgemeine GmbH-Recht Anwendung.

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine besondere Variante der GmbH. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10739) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (16/10678) mit. Sonderbestimmungen für die Unternehmergesellschaft fänden sich ausschließlich im neuen Gesetz über die GmbH-Reform. Im Übrigen fände das allgemeine GmbH-Recht Anwendung. Hinsichtlich der Beteiligung an einer Unternehmensgesellschaft oder der Beteiligung einer Unternehmensgesellschaft an einer anderen Gesellschaft gälten keine Besonderheiten. Mehr zur GmbH-Reform in der OMNIBUSREVUE 12/08

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