Der ÖPNV sei als Rückgrat des Umweltverbundes zusammen mit dem Fuß- und Radverkehr ein integraler Teil einer Mobilitätswende, heißt es von Seiten des VDV. Zum Kern einer nachhaltigen und klimawirksamen Mobilitätsstrategie gehöre dabei aber nicht nur, dass der Umweltverbund gefördert werde. Vielmehr seien zusätzlich Autoverkehre „zu vermeiden, zu verlagern und verträglich zu gestalten“. Außerdem sei ein „menschlicher Maßstab“ zum Ausgangspunkt für die Planung lebenswerter Städte und Gemeinden zu machen.
Hinzu komme, dass Interessenskonflikte zwischen Autoverkehren und Umweltverbund zu Gunsten des Umweltverbundes aufgelöst werden müssten. Dem stehe in der Praxis aber beispielsweise entgegen, dass Vorrangregelungen für den Umweltverbund auch bei kommunalpolitischem Wunsch in vielen Fällen nicht umsetzbar seien, „weil der vorgegebene Rahmen des Straßenverkehrsrechts historisch stark auf die Belange des motorisierten Individualverkehrs ausgerichtet“ sei. Auch seien wichtige Ziele wie der Klima- und Umweltschutz, der Schutz der Gesundheit oder eine hohe Stadtverträglichkeit der Verkehre bislang im Straßenverkehrsrecht nicht explizit verankert.
Deshalb braucht Deutschland mehr Anpassung an internationale Regelungen und ein "klimaschützendes Verkehrsrecht". Wer sich für das Positionspapier interessiert, findet es unter VDV-Positionspapier „gute Mobilitätswende“.