Dort, wo Elektromobilität aus unterschiedlichsten Gründen noch nicht zum Einsatz kommen kann, könne auch HVO – hydriertes Pflanzenöl – als Dieselersatzstoff und klimafreundliche Alternative genutzt werden, schreibt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in einem neuen Positionspapier zu alternativen Kraftstoffen. „Die Entwicklung bei den E-Bussen ist eindeutig. Und doch gibt es Fälle, bei denen andere klimaneutrale Kraftstoffe Anwendung finden können, wie solche aus biogenen Abfallstoffen“, sagte VDV-Vizepräsident Werner Overkamp und betonte in diesem Zusammenhang, dass es dabei „unzweifelhaft um CO2-Einsparungen“ gehen müsse. Das sogenannte „used cooking oil“ lehne der VDV als Klimaschwindel ab, man setze „auf HVO in Reinform“, so der Branchenverband.
Die Verwendung von HVO als Kraftstoff ist bereits durch die in der 10. BImSchV festgeschriebenen Ausnahmeregelungen möglich – für betriebsinterne Forschungs- und Erprobungszwecke. Voraussetzung dafür ist die Vertankung in einer eigenen Tankstelle und für die eigene Flotte, eine Genehmigung ist nicht notwendig.
HVO für einen flächendeckenden Buseinsatz
HVO kann also im kleinen Maßstab verwendet werden, doch der VDV möchte weiteres ermöglicht sehen: „Die Bundesregierung hat sich bereits unsere Forderung zu eigen gemacht, dass HVO für den flächendeckenden Buseinsatz zugelassen wird, wir bitten deshalb, bei der Aufnahme in die Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Zeit zu verlieren“, sagte Overkamp.
Die Clean Vehicles Directive sieht bei der Neubeschaffung von Nutzfahrzeugen eine prozentuale Beschaffungsquote vor. HVO ist dabei anwendbar, wenn es nicht aus Rohstoffen mit einem hohen Risiko indirekter Landnutzungsänderung hergestellt wurde oder es mit fossilem Dieselkraftstoff gemischt wird. „Da in vielen Unternehmen eigene betriebsinterne Tankstellen vorhanden sind, würde der Einsatz von HVO, besonders bei Bestandsflotten, einen hohen Nutzen erzielen“, so Overkamp.
Mit HVO die vorhandene Tankinfrastruktur nutzen
„Ein Vorteil von HVO ist, dass es auch in Reinform in einer Vielzahl von Fahrzeugen Verwendung finden kann. Die Herstellerfreigaben liegen für Motoren der Abgasnorm Euro VI vor, ebenso für viele Motoren von Diesellokomotiven. Diese können wahlweise mit 100 Prozent HVO oder in einem Mischbetrieb mit normalem Dieselkraftstoff versorgt werden“, führte Overkamp weiter aus.
Die dabei entstehenden Mischungen bezeichnet der VDV als „unbedenklich“, sie vermindern jedoch die bilanzielle CO2-Verminderung. „Somit kann HVO bereits ohne größere Vorbereitungen an der vorhandenen Tankinfrastruktur eingesetzt werden. Da es eine gute Kältebeständigkeit aufweist, ist der Einsatz im Winter möglich, womit es keiner Unterscheidung zwischen Sommer- und Winterbetrieb bedarf“, sagte Overkampt weiter.
Das VDV-Positionspapier „HVO: für Dieselmotoren, klimafreundlich und tankstellenfähig. Reif für den Verkehr: Kraftstoff HVO bzw. HVO 100“ finden Sie hier.