Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sehe eine Zulassung von Fernbusverkehr und eine damit verbundene Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vor. Das VDV-Präsidium fürchte dadurch erhebliche Kannibalisierungseffekte gegenüber dem Eisenbahnfernverkehr und dem ÖPNV. Deshalb fordere es eine Zulassung neuer Fernbusverkehre nur dort, wo sie ohne eine erhebliche Reduzierung der Fahrgastzahlen bei den vorhandenen Verkehrsmitteln zusätzliche Fahrgäste auf die öffentlichen Verkehrsmittel brächten. Dies gewährleiste nach Ansicht des Präsidiums die heute bestehende Rechtslage: Ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2010 zum bestehenden PBefG öffne hinreichenden Raum für Fernbusverkehre. Nach dieser Entscheidung könne ein Busfernverkehr sogar parallel zu einer vorhandenen Eisenbahnverbindung genehmigt werden, nämlich wenn dessen Fahrpreise erheblich günstiger seien als die entsprechenden Bahnpreise. Mit großer Sorge betrachte das VDV-Präsidium die Perspektiven der ÖPNV-Finanzierung. Der seit Jahren festzustellende Rückgang der Mitfinanzierung des ÖPNV aus öffentlichen Kassen könne von der Branche nicht kompensiert werden. In den letzten Jahren hätten die Unternehmen ihre Kosten deutlich gesenkt und gleichzeitig ihre Einnahmen gesteigert. Die Spielräume für die Unternehmen, Belastungen aufzufangen, würden immer geringer. Die Schere zwischen wachsender Nachfrage in den Ballungsräumen und verfügbaren Mitteln für Neubau- und Erneuerungsinvestitionen klaffe immer weiter auseinander. „Dringend notwendige Erneuerungsinvestitionen liegen teilweise schon seit Jahren auf Eis. Die fehlenden Mittel können nicht durch Ticketpreiserhöhungen oder immer weitere Einsparmaßnahmen bei den Verkehrsunternehmen aufgefangen werden“, erklärt VDV-Präsident Jürgen Fenske. „In allen Bereichen des Betriebs merkt man den großen Erneuerungsbedarf. Das geht von stillstehenden Rolltreppen bis hin zur teilweise überalterten Signaltechnik, die immer störungsanfälliger wird.“ Dem deutschen ÖPNV drohe ein Substanzverlust. Aufgrund der Ergebnisse der Föderalismusreform ziehe sich der Bund – trotz nachgewiesenem Erneuerungs- aber auch Ausbaubedarfs mit jährlicher Unterdeckung in Milliardenhöhe – schrittweise aus seiner bisher wahrgenommenen Verantwortung zurück. So bestehe allein beim ÖPNV ein Sanierungsrückstau von 2,35 Milliarden Euro und in Zukunft kämen jedes Jahr weitere 330 Millionen Euro hinzu. Für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen habe der Bund von vornherein jede Finanzierung abgelehnt. Auch die Länder und Kommunen hätten ihr finanzielles Engagement teilweise bis auf Null zurückgefahren. „Es geht nicht an, dass die für die Wirtschaftsstandorte und den Klimaschutz essentiellen ÖPNV-Investitionen in Deutschland schleichend verrotten“, macht Fenske deutlich. Die Verkehrsunternehmen würden zwar weiterhin alles tun, um ihre Kosten zu senken und ihre Erträge zu steigern. Dies allein werde nicht reichen. „Wir brauchen eine ausreichende Finanzausstattung, um den wachsenden Bedarf zu decken und veraltete Infrastrukturen zu erneuern,“ so Fenske. (ah)
VDV-Präsidium äußert sich zu Grundsatzfragen des ÖPNV
Das Präsidium des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sich bei seiner Sitzung am 18. und 19.11.2010 in Potsdam vor allem mit dem Fernbuslinienverkehr und der zukünftigen Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) befasst.