Verkehrssysteme: Bund beschließt Gesetz zu Bereitstellung von Verkehrsdaten

30.10.2025 11:45 Uhr | Lesezeit: 2 min
Reichstag
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das neue Gesetz über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr (IVSG) beschlossen.
© Foto: OMNIBUSREVUE/Sascha Böhnke

Mit dem neuen Gesetz über intelligente Verkehrssysteme (IVSG) will die Bundesregierung die Bereitstellung und Nutzung von Verkehrsdaten vereinheitlichen. Über den Nationalen Zugangspunkt sollen künftig auch Echtzeitinformationen zum ÖPNV, zu Baustellen und zur Ladeinfrastruktur zentral verfügbar sein.

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das neue Gesetz über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr (IVSG) beschlossen. Ziel ist, Verkehrsdaten künftig zentral und einheitlich über den Nationalen Zugangspunkt, die sogenannte Mobilithek, bereitzustellen. Damit sollen Informationen zu Baustellen, Ladeinfrastruktur, Sharing-Angeboten und insbesondere zur Auslastung des öffentlichen Nahverkehrs in Echtzeit verfügbar werden.

Verkehrsminister Patrick Schnieder erklärte laut Ministerium, mit dem IVSG werde die Grundlage für eine moderne, vernetzte und nachhaltige Mobilität geschaffen. Der Zugang zu zuverlässigen Verkehrsdaten erleichtere die Verkehrsplanung, fördere Innovationen und trage zu einer umweltfreundlicheren Mobilität bei.

Der Gesetzentwurf verpflichtet Straßenbaubehörden und Verkehrsunternehmen, ihre relevanten Daten vollständig digital auf dem Nationalen Zugangspunkt zu veröffentlichen. Dazu zählen unter anderem Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahrpläne. Auch Informationen zu freien Ladesäulen sowie zu Fahrzeug- und Sitzplatz-Auslastungen im ÖPNV müssen künftig bereitgestellt werden.

Der Nationale Zugangspunkt ist eine Plattform (die sogenannte „Mobilithek“) zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern. Nach EU-Recht betreibt jeder Mitgliedsstaat einen Nationalen Zugangspunkt. Ob Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: Alle Informationen, die beispielsweise für das Planen und Durchführen einer Reise durch Deutschland erforderlich sind, können dort zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden.  Der Gesetzentwurf verankert die Mobilithek gesetzlich und sorgt damit für transparente und zuverlässige Verkehrsdaten.

Für Busunternehmen und Verkehrsverbünde bedeutet das: Planungs- und Betriebsdaten können künftig direkter und verlässlicher in Informationssysteme integriert werden. Fahrgäste profitieren von transparenteren und barrierefreieren Reiseinformationen.

Das neue IVSG ersetzt das bisher eigenständige Mobilitätsdatengesetz und integriert dessen Regelungen in einen umfassenden Rechtsrahmen. Damit setzt die Bundesregierung EU-Vorgaben um und verfolgt ihre im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele für Digitalisierung und nachhaltige Mobilität.

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