Es gehe dabei „vor allem um Verbesserungen im öffentlichen Verkehr, im Fuß- und Radverkehr sowie bei der Elektromobilität“, erklärte die Denkfabrik. Bundesländer hätten nicht nur eine verbindende Funktion zwischen Bund und Kommunen, sie könnten auch „gesetzliche Rahmenbedingungen mitgestalten, eigene Ziele und Instrumente für die Verkehrswende entwickeln, Verwaltungsstrukturen verbessern, Modellprojekte anstoßen und die Kommunen bei der Umsetzung unterstützen“.
Der Einfluss der Bundesländer beim Klimaschutz im Verkehr werde oft unterschätzt, sagte Wiebke Zimmer, Stellvertretende Direktorin von Agora Verkehrswende. „Dabei können sie Bund und Kommunen unterstützen, wenn sie bereit sind, ihre Handlungsspielräume auszuschöpfen. Wichtig ist, dass Politik und Verwaltung in den Bundesländern ihre Rolle in der nachhaltigen Verkehrspolitik annehmen und zu einem gemeinwohlorientierten Gesamtkonzept beitragen.“
Im Rahmen der Analyse hat Agora Verkehrswende Beispiele aus der Praxis aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen zusammengetragen. So hat Brandenburg seit Anfang 2024 ein Mobilitätsgesetz mit ambitionierten Landeszielen. Es sieht unter anderem vor, den Anteil von Bus und Bahn sowie Rad- und Fußverkehr an den insgesamt zurückgelegten Wegen bis 2030 auf 60 Prozent zu steigern, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs an diesem Ziel zu orientieren und ein landesweites Radwegenetz aufzubauen
Beispiele aus Hamburg und Baden-Württemberg
Mehrere Bundesländer haben ressortübergreifende Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen Vertreter aus den zuständigen Ministerien und Behörden Vorhaben für die Verkehrswende absprechen. In Hamburg gibt es beispielsweise nicht nur die „Senatskommission für Klimaschutz und Verkehrswende“, sondern auch ein „Bündnis für den Rad- und Fußverkehr“. Das Bündnis schafft einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit der Bezirke und Verwaltungseinheiten beim Thema Rad- und Fußverkehr, mit gemeinsamen Planungsprinzipien und Zielen.
Baden-Württemberg verspricht in seiner ÖPNV-Strategie, die Fahrgastzahlen bis 2030 im Vergleich zu 2010 zu verdoppeln und eine Mindestversorgung mit Bus und Bahn zu gewährleisten. Die Landesregierung will es den Kommunen über ein Gesetz ermöglichen, Abgaben für Verbesserungen im öffentlichen Verkehr zu erheben. Je nach Variante zahlen dann zum Beispiel Einwohner, Arbeitgeber oder Kfz-Halter einen monatlichen Betrag und erhalten dafür einen Mobilitätspass mit Guthaben für öffentliche Verkehrsmittel. Die Kommunen können selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie einen Mobilitätspass einführen.
Förderprogramme der Länder
Elektromobilität und Ladeinfrastruktur können die Bundesländer vor allem über Förder- und Beschaffungsprogramme sowie über Ziele, Raumordnung und Planung stärken. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel Ende 2023 ein Handlungskonzept für den Ausbau der Ladeinfrastruktur veröffentlicht. Darin wird der Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sowie an Ladepunkten am Arbeitsplatz und an Wohngebäuden kalkuliert. Gemäß dieser Ziele unterstützt das Land die Kommunen beim Aufbau der Ladeinfrastruktur, bei der Ausarbeitung von Standortkonzepten und bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen. „Die Beispiele aus den Bundesländern machen Mut“, sagte Philine Gaffron, Projektleiterin Städtische Mobilität bei Agora Verkehrswende, die betonte: „Die Bundesländer können viel voneinander lernen.“
Die Analyse „16 Schaltstellen für die Mobilität von morgen. Wie die Bundesländer ihre Handlungsspielräume in der Verkehrspolitik für mehr Lebensqualität, soziale Teilhabe und Klimaschutz nutzen können“ steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.