Durch die Erweiterung des Paragraphen R 412-6 der französischen Straßenverkehrsordnung sind Aktivitäten wie das Essen, Trinken, Rauchen oder die Handynutzung nunmehr am Steuer gänzlich verboten. In das Verbot inbegriffen sei zudem die Tätigkeit des Schminkens. Schweda meinte dazu scherzhaft, dass dies bei Busfahrern wohl ohnehin eher selten vorkomme.
Bei einer Zuwiderhandlung von derartigen Vergehen fallen laut Schweda schnell Bußgelder von 75 Euro an. Werde das Geld nicht sofort beglichen, könne es sich im Nachgang auf mindestens 150 Euro erhöhen. (ts)