Ein Autofahrer kam auf der Autobahn durcheinander: Er wollte eigentlich abfahren, bog aber in eine Baustellenausfahrt ab. Sein Fahrzeug wurde dabei beschädigt – diesen Schaden wollte er ersetzt bekommen. Die Beschilderung sei verwirrend gewesen, sagte er, in der Vergangenheit habe es außerdem schon einmal derartige Zwischenfälle gegeben.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth bejahte den Schadenersatzanspruch des Autofahrers, denn die zuständige Behörde habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, als sie die Schilder nicht eindeutig aufgestellt habe. Dadurch sei es für Verkehrsteilnehmer gefährlich worden, zumal ein Stück weiter dann auch noch die „echte“ Abfahrt gekommen sei.
Aber, so stellte das Landgericht klar, der Autofahrer trage Mitschuld – und zwar in Höhe von 60 Prozent. Die klar erkennbare durchgezogene Fahrbahnbegrenzung hätte ihm klarmachen müssen, dass an der besagten Stelle keine Abfahrt sein könne.
Landgericht Nürnberg-Fürth
Aktenzeichen 2 S 5570/15
(tc)