Ursprünglich hatte die Baden-Württembergische Landesregierung touristische Busfahrten bis Mitte Juni untersagt. Dies hatte zu einer Welle von Absagen geführt. „Für alle anderen gewerblichen Tätigkeiten galt der Endzeitpunkt 19. April“, erklärt WBO-Geschäftsführer Witgar Weber, „lediglich Busreisen wurden bis 15. Juni 2020 untersagt.“
Daher habe sich der Verband in den vergangenen Tagen mit Nachdruck an die politischen Entscheidungsträger gewandt und auf die Tragweite dieses Verbots hingewiesen: „Weil es sich um ein gesetzliches Verbot handelt, durften die Unternehmen keine Stornorechnung schreiben, auch wenn die Reise vom Auftraggeber abgesagt wurde“, stellt Weber klar. Für die Bustouristik, die wegen zahlreicher Stornierungen und ausbleibender Neubuchungen ohnehin schon am Boden liegt, sei dies ein zusätzliches ein Desaster.
Nun konnte der WBO nach eigenen Aussagen erreichen, dass in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes, der „Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr“ wie alle anderen nicht systemkritischen Dienstleistungen vorerst lediglich bis 19. April 2020 untersagt ist. „Dies ist für die vielen kleinen Familienunternehmen ein wichtiger Schritt und wir sind dafür dankbar. Wie die Lage in vier Wochen ist, bleibt natürlich abzuwarten, aber ein kleiner Lichtblick ist zu sehen“, fügt Weber abschießend hinzu. (ts)