Weder Stadtwerke noch Abellio fahren in Gießen

09.05.2008 09:48 Uhr
Weder Stadtwerke noch Abellio fahren in Gießen

Verwaltungsgericht stoppt mit Urteil Gießener Stadtbus.

Am 8. Mai hat das Verwaltungsgericht Gießen die den Stadtwerken Gießen erteilte Genehmigung für den Betrieb der Stadtbuslinien aufgehoben, weist jedoch die weitergehende Klage der Abellio-Tochter Verkehrsgesellschaft Mittelhessen auf eigenwirtschaftliche Genehmigung, auf Unterlassung der Quersubventionierung und auf Aufhebung der den Stadtwerken erteilten einstweiligen Erlaubnis ab. Die Beteiligten streiteten darum, ob der Stadtwerke Gießen AG überhaupt ein eigenwirtschaftlicher Betrieb genehmigt werden durfte, bei dem eine europaweite Ausschreibung vorher nicht erforderlich ist. Die VM sind der Ansicht, dies sei nur bei Unternehmen möglich, die allein im ÖPNV tätig sind, nicht auch in anderen Sparten, wie hier die Stadtwerke Gießen AG, die auch im Bereich Gas, Wasser und Strom tätig ist. Zudem stelle der bei der Stadtwerke Gießen AG vorgenommene Verlustausgleich im defizitären Bereich des ÖPNV durch Gewinne aus den anderen Bereichen eine europarechtswidrige Beihilfe dar und sei zudem steuerrechtlich unzulässig. Diese rechtswidrige Quersubventionierung dürfe bei der Genehmigung nicht berücksichtigt werden, was dazu führe, dass die Stadtwerke Gießen AG wirtschaftlich nicht leistungsfähig und deren Betrieb damit nicht genehmigungsfähig sei. Die Klage gegen die einstweilige Betriebserlaubnis der Stadtwerke bis 8. Juni 2008 hat das Gericht abgewiesen, bis dahin dürfen die Stadtwerke weiter fahren. Es hat aber im ersten Klageverfahren die den Stadtwerken Gießen erteilte Genehmigung aufgehoben sowie den Verpflichtungsantrag der Klägerin, ihr die Genehmigung zu erteilen, abgewiesen. Den Stadtwerken ist nach Meinung des Gerichts zu Unrecht eine sogenannte eigenwirtschaftliche Genehmigung erteilt worden. Der Erteilung der eigenwirtschaftlichen Genehmigung an die Klägerin steht nach Auffassung der Kammer entgegen, dass diese genaugenommen einen solchen Antrag nicht gestellt habe, weil sie ihr bisher nicht zugesagte Subventionen der Stadt Gießen in ihre Berechnung eingestellt habe und daher gerade nicht aus eigenen Mitteln den Verkehr zu bestreiten im Stande sei. Was nach dem 8. Juni passiert bleibt also offen. Es muss ein neues Vergabeverfahren eingeleitet werden. Die Kammer hat die Berufung zugelassen.

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