Am 1. März tritt in Deutschland die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetzes, besser bekannt als „Feinstaub-Verordnung", in Kraft. Die Behörden können bei hoher Schadstoffbelastung so genannte Umweltzonen ausweisen und in diesen Fahrverbote verhängen.
Fahrzeuge werden entsprechend ihrer Abgasnorm in Schadstoffgruppen unterteilt. Mit Euro 4 oder höher erhält man eine grüne Plakette für die Schadstoffgruppe 4, die innen an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Euro 3 bringt Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) und Euro 2 Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette). Für die nicht gekennzeichneten Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 gilt ein Fahrverbot in den ausgewiesenen Umweltzonen.
Die Zuordnung zur Schadstoffgruppe ist auch über die
Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren möglich, so die Kfz-Prüforganisation KÜS. In den bis zum 1. Oktober 2005 ausgestellten Papieren sind diese im Feld zu 1 - Fahrzeug- und Aufbauart - an der 5. und 6. Stelle zu finden. In Fahrzeugpapieren ab dem 1. Oktober 2005 steht die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.
Übersicht Nutzfahrzeuge mit Dieselmotoren:
Rote Plakette: Emmissionschlüsselnummern 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61
Gelbe Plakette: Emissionsschlüsselnummern 34, 44, 54, 70, 71
Grüne Plakette: Emmissionsschlüsselnummern 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91