Als Winterreifen gelten dabei alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Busse mit mehr als acht Sitzplätzen und schwere Lkw müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Ab dem 4. Dezember 2010 müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nun Winterreifen aufziehen, sonst drohen 40 Euro Bußgeld beziehungsweise 80 Euro bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und ein Punkt. (akp)
Winterreifenpflicht tritt am 4. Dezember 2010 in Kraft
Am Samstag, 4. Dezember 2010, tritt die Winterreifenpflicht in Kraft, nachdem die neuen Vorschriften am 3. Dezember 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.