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Brexit: Die neuen Regeln für den Busverkehr nach UK

14.01.2021 07:27 Uhr
Brexit: Die neuen Regeln für den Busverkehr nach UK
Nächste Brexit-Stufe erreicht: Zum Jahresende 2020 einigten sich die EU und Großbritannien auf ein Handelsabkommen
© Foto: McPHOTO/C.Ohde/blickwinkel

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer und das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz haben zusammengefasst, worauf Busunternehmer im Gelegenheits- und Linienverkehr nach UK jetzt achten sollten.

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Der Brexit hat die nächste Stufe erreicht: Zum Jahresende 2020 einigten sich die Europäische Union (EU) und Großbritannien auf ein Handelsabkommen. Busreisen nach Großbritannien, im Handelsabkommen als „Gelegenheitsverkehr“ bezeichnet, sind danach nicht genehmigungspflichtig. Nach Angaben des Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) unterliegen sie aber neuen Regelungen nach dem Interbus-Übereinkommen. Die Einreise ist demnach ab Oktober 2021 nur noch mit einem Reisepass möglich, der Personalausweis reicht ab dann nicht mehr aus. Wer allerdings über einen „settled“ oder „pre-settled“-Status verfügt, Grenzgänger oder ein „S2-Healthcare-Visitor“ ist, kann seinen Personalausweis auch noch bis 31. Dezember 2025 zur Einreise nutzen, ergänzt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

Kein Visum für Reisen unter sechs Monate

Touristen aus Deutschland benötigen kein Visum, sofern der Aufenthalt nicht länger als sechs Monate dauert. Es kann wie bisher zu Ein- und Ausreisekontrollen kommen, betont der bdo. Unverändert bleiben demnach die Fahrgastrechte. Verbraucher, deren Busfahrt annulliert wurde, können also unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung des Fahrpreises verlangen und sich gegebenenfalls zum Abfahrtsort zurückbringen lassen, so das EVZ. Für Pauschalreisen gilt laut dem bdo weiterhin der Insolvenzschutz nach der EU-Pauschalreiserichtlinie, sofern die Reise in der EU gebucht werde. Werde die Pauschalreise nur in UK angeboten, gelte britisches Recht

Krankenversicherung: EHIC für Kurzaufenthalte weiter gültig

Die seitens der deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) behält bei vorübergehenden Aufenthalten, zum Beispiel für Urlaube, im Vereinigten Königreich nach dem 1. Januar 2021 im bisherigen Format ihre Gültigkeit, teilt das EVZ weiter mit. Dennoch empfehlen die Experten den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung, da über die EHIC nur ungeplante Notfallbehandlungen und Unfälle abgedeckt seien. Außerdem erstatten die Krankenkassen nach EVZ-Angaben unter Umständen nicht den kompletten Betrag zurück.

Genehmigungspflicht für Linienverkehre in UK

Der grenzüberschreitende Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs, wie Werks- oder Schülerverkehre, von und nach UK sowie die damit zusammenhängenden Leerfahrten sind weiterhin erlaubt, so der bdo. Für die Durchführung ist eine Genehmigung erforderlich. Werden auf der Strecke Haltestellen in UK eingeplant, müssen diese vorab nach den britischen Bestimmungen genehmigt werden, teilt der Verband mit. Nicht zulässig sind demnach Routen, deren Start- und Endhaltestellen sich beide in Großbritannien befinden. Transitfahrten durch UK, also ohne die Aufnahme oder das Absetzen von Fahrgästen, seien aber zulässig. Diese Regelungen gelten laut dem bdo entsprechend auch für britische Busunternehmen bei Fahrten in die EU. Vorübergehend werde der Linienverkehr durch das Handelsabkommen geregelt. Nach Inkrafttreten eines ergänzenden Protokolls zum Interbus-Übereinkommen sei er durch dieses Übereinkommen sichergestellt.

Auf einen Blick: Mitzuführende Unterlagen

Der Busfahrer hat nach Angaben des bdo im UK-Verkehr folgende Unterlagen mitzuführen:

  • die Genehmigung zur Durchführung des Verkehrsdienstes (beglaubigte Kopie ausreichend)
  • die Betreiberlizenz des Busunternehmens für den grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr (beglaubigte Kopie ausreichend)
  • für Gelegenheitsverkehr (Busreisen): behördliches Fahrtenblatt
  • für Sonderformen des Linienverkehrs:
    • der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Busunternehmer (Original oder Kopie)
    • ein Beleg, dass eine bestimmte Fahrgastgruppe befördert wird und andere Fahrgäste von der Beförderung ausgeschlossen sind

Noch offen: Roaming-Gebühren bei UK-Aufenthalten

Noch unklar ist, wie sich der Brexit auf das Thema Roaming-Gebühren auswirken wird. Die EU-Regelung, wonach diese Gebühren EU-weit entfallen, gilt für das Vereinigte Königreich seit Jahresbeginn 2021 nicht mehr. Allerdings haben viele deutsche Netzbetreiber zur Zeit laufende Roaming-Verträge mit britischen Netzbetreibern. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass diese Verträge nach der Übergangsphase aufgelöst werden sollen, so das EVZ. Wenn die Netzbetreiber allerdings eines Tages die Verträge kündigen, könnten für Reisende aus anderen EU-Ländern, die sich in Großbritannien aufhalten, wieder Roaming-Gebühren anfallen.

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