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CO2-Flottengrenzwerte: EU-Kommissionsvorschläge für Busse entschärft

24.10.2023 13:56 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Der Vorschlag der EU-Kommission für die CO2-Flottengrenzwerte wurde durch die Mitgliedsstaaten entschärft
© Foto: Europäische Union/ Christophe Licoppe

Die EU-Mitgliedsstaaten haben den Vorschlag der Kommission für CO2-Flottengrenzwerte entschärft, unter anderem gibt es kein Dieselverbot bei Stadtbussen ab 2030 sowie eine Trennung von Zielen von Stadt- und Überlandbussen.

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Nachdem der EU-Umwelt-Rat der Mitgliedstaaten eine Einigung über einen Vorschlag zur Aktualisierung und Verschärfung der Verordnung über CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge erzielt hat, wird der Anwendungsbereich der Verordnung dahingehend ausgeweitet, dass beinahe alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO2-Emissionen – kleinere Lastkraftwagen, Stadtbusse, Reisebusse und Anhänger – Emissionsreduktionszielvorgaben unterliegen, berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo).

Wie aus dem final vorliegenden Text hervorgehe, gelten laut bdo neu für Reise- und Überlandbusse die folgenden Zielvorgaben (die auch für Lkw gelten: 45 Prozent Emissionsreduktion ab 2030, 65 Prozent Emissionsreduktion ab 2035 und 90 Prozent Emissionsreduktion ab 2040. Für Überlandbusse gelten die gleichen Emissionsminderungsziele wie für Reisebusse. Für Stadtbusse gilt für 2030 ein 85 Prozent Emissionsreduktionsziel. Ab 2035 dürfen nur noch emissionsfreie Stadtbusse zugelassen werden.

Ziele betreffen die Nutzfahrzeughersteller

Allen Zielen sei gemein, dass sie „ausschließlich die Fahrzeughersteller betreffen (durchschnittliche Emissionen der Flotte eines Herstellers)“, schreibt der bdo. Die Grenzwerte bedeuten demnach nicht, dass „Busunternehmen ab 2030 zu 85 Prozent emissionsfreie Stadtbusse oder zu 45 Prozent emissionsfreie Überland- oder Reisebusse beschaffen müssen“, betont der Branchenverband, der weiter schreibt: „Busunternehmen können sich weiterhin, solange nicht ausschließlich emissionsfreie Neufahrzeuge zugelassen werden dürfen, jederzeit für einen ‚klassischen‘ Dieselbus entscheiden.“

Die Positionierung des Rats bedeute eine erhebliche Entschärfung des Kommissionsvorschlags, so der bdo, eine Position, für sich der Verband gemeinsam mit der IRU und den europäischen Schwesterverbänden auch eingesetzt hatte. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sah vor, dass bereits ab 2030 nur noch emissionsfreie Stadtbusse zugelassen hätten werden dürfen. Für Überlandbusse hätte das gleiche Ziel gegolten.

bdo plädiert für ein realistisches Reduktionsziel

Trotz des Erfolgs bei Stadtbussen sieht der bdo die Grenzwerte für Busse der Klasse II (Überlandbusse) und Klasse III (Reisebusse) allerdings kritisch. „Es werden am Markt bislang keine batterieelektrischen oder brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge angeboten. Hier ist frühestens Ende der Dekade mit den entsprechenden Fahrzeugen zu rechnen“, so der bdo, der in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass bislang auch noch keine (ausreichende) Lade- und Tankinfrastruktur existiert. Der bdo geht davon aus, dass „dies auch bis 2030 nicht der Fall sein wird. Denn Reisebusse sind insbesondere auch abseits der Hauptachsen unterwegs und benötigen öffentliche Ladeinfrastruktur gerade in ländlichen touristischen Regionen. Hier ist jedoch noch riesiger Nachholbedarf“. Entsprechende Ausbauziele fänden sich nicht in den öffentlichen Strategien.

Grundsätzlich sei man skeptisch, dass die „die Ziele des Kommissionsvorschlags ein realistisches Ambitionsniveau verfolgen – zum einen, wegen der Herausforderungen bei der Tank- und Ladeinfrastruktur und zum anderen, aufgrund des bislang geplanten Markthochlaufs beim Angebot von alternativ angetriebenen Bussen in diesem Segment“, schreibt der bdo abschließend. Mman plädiere daher dafür, „das Ambitionsniveau bei den Reduktionszielen auf ein realistischeres Maß abzusenken“.

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