Elektromobilität: Maßnahmen für Fern- und Reisebusse

09.12.2025 15:43 Uhr | Lesezeit: 3 min
E-Citaro_Ladeinfrastruktur
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 enthalte „wichtige Fortschritte für Busverkehr“, so der bdo (Symbolbild)
© Foto: Daimler Truck

Viele Vorhaben aus dem vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 bewertet der bdo als positiv für den Busverkehr.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) sieht zahlreiche Maßnahmen im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 positiv. Der Plan enthalte „wichtige Fortschritte für Busverkehr“, so der Branchenverband, gleichzeitig sieht man Punkte, die noch nachgebessert werden müssten. Das Bundesverkehrsministerium hatte den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 jüngst vorgelegt, er soll ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Elektrifizierung des Verkehrs sein.

Außerordentlich positiv bewertet der bdo die Aufnahme einer eigenen Maßnahme für Fern- und Reisebusse im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030. Damit erkenne die Bundesregierung an, dass „dieser Sektor noch ganz am Anfang der Elektrifizierung steht und ohne Maßnahmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht gelingen kann“, so der bdo. Damit die Transformation gelingt, sollen an zentralen Verkehrsknotenpunkten wie beispielsweise an zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) und Autobahnraststätten bedarfsgerechte Lademöglichkeiten entstehen.

Reservierungsfunktion und Preistransparenz

Auch die geplante Reservierungsfunktion für Ladepunkte ist für den bdo „ein entscheidender Fortschritt für die Busbranche“. Fern- und Reisebusse sind darauf angewiesen, Ladezeiten verlässlich planen zu können, um Fahrpläne und touristische Programme ohne Verzögerungen umzusetzen.

Die Preistransparenz beim Ad-Hoc-Laden soll laut dem Masterplan verbessert werden. Dies stelle einen wichtigen Schritt für Nutzerfreundlichkeit und Planungssicherheit dar, so der bdo, der diese Maßnahme kommentiert: „Durch die zentrale Bereitstellung der Preise über den Nationalen Zugangspunkt werden Kosten künftig leichter nachvollziehbar und vergleichbar.“

Förderung von Bussen und Ladeinfrastruktur

Die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur in Depots und Betriebshöfen ist eine Grundvoraussetzung für den E-Bus-Betrieb. Der Masterplan greift auf, dass hier erhebliche Investitionskosten entstehen. Ab 2026 soll eine neue Förderrichtlinie die Förderung von Bussen und Ladeinfrastruktur weiterführen. Darüber hinaus wird eine Förderung von Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen in Aussicht gestellt.

Der bdo hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass auch die Nutzung von nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur durch mehrere Parteien großes Potenzial bietet, die Zahl der verfügbaren Ladepunkte schnell zu erhöhen. Die Bundesregierung will nun auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass eine Nutzung durch Dritte nicht förderschädlich und ausdrücklich zulässig ist.

Der bdo sieht noch Handlungsbedarf

Trotz der wichtigen Fortschritte bleiben laut bdo einige zentrale Punkte offen:

  • Die Berücksichtigung von Fern- und Reisebussen beim Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur abseits der Autobahnen: Hier greife das geplante Förderprogramm für öffentlich zugängliche Lkw-Ladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen – etwa auf Autohöfen oder in Gewerbegebieten – zu kurz, das der bdo grundsätzlich als sinnvoll bezeichnet. Da Fern- und Reisebusse dieselbe Hochleistungsladetechnik nutzen und auf die gleichen Standorte angewiesen sind, müssten sie bei der Ausgestaltung des Programms zwingend mitgedacht werden
  • Priorisierung beim Netzanschluss: Für viele Busunternehmen ist der Netzanschluss derzeit der entscheidende Engpass bei der Elektrifizierung ihrer Betriebshöfe. Damit gesetzliche Vorgaben überhaupt erfüllt werden können, fordert der bdo, dass in diesen Fällen der Anschluss von Ladeinfrastruktur verbindlich priorisiert wird.
  • Verbindliche Einführung zentraler Buchungssysteme: Busunternehmen benötigen reservierbare Lade-Slots über zentrale, interoperable Buchungssysteme, nicht über zahlreiche Einzelplattformen. Daher fordert der bdo, dass Betreiber ihre Systeme für Drittanbieter öffnen und regulatorisch sichergestellt wird, dass eine Fragmentierung des Marktes verhindert wird.

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