Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat wie angekündigt Klage gegen die MAN-Aufsichtsratswahlen beim Landgericht München eingereicht. Ziel sei es, dass die Wahlen von Professor Dr. Ferdinand Piëch und Stephan Schaller in den Aufsichtsrat der MAN AG für nichtig erklärt werden. Die SdK begründet ihre Klage mit massiven Verstößen gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Bislang ist die Einhaltung des Kodex noch bei keiner Gesellschaft gerichtlich eingefordert worden. MAN habe sich den Kodexvorgaben unterworfen – unabhängig davon, ob sie sich unmittelbar aus dem Gesetz ableiten oder auf besondere Empfehlungen des Kodex zurückgehen, so die SdK. Dies gehe aus der gesetzlich vorgeschriebenen und veröffentlichten Entsprechenserklärung der MAN AG vom Dezember 2006 hervor, in der sie sämtliche Kodex-Bestimmungen für sich für verbindlich erklärt. Damit besitzt der DCGK nach Auffassung der SdK satzungsgleiche Wirkung für die Gesellschaft. Verstoßen wurde bei der Aufsichtsratswahl direkt gegen die Bestimmung des Kodex unter Ziffer 5.4.2, nach der Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern innehaben können, so die Schutzgemeinschaft weiter. Schaller ist Vorstandsvorsitzenden der Nutzfahrzeugsparte von VW, Piëch Vorsitzender des Aufsichtsrats der VW AG. Bei der Wahl von Piëch komme zudem der Verstoß gegen die kodexgemäß festgelegte Altersgrenze für MAN-Aufsichtsratsmitglieder hinzu.
Klage gegen MAN eingereicht
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht Verstoß gegen Deutschen Corporate Governance Kodex