In Brandenburg fördert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) mit einer neuen Richtlinie ab sofort die Nachrüstung von Lkw und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen. Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen im Land Brandenburg (Rili AASBbg) fördert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die freiwillige Nachrüstung. Dafür stehen im Jahr 2021 rund 250.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Die Förderung umfasst die Kosten für bauartgenehmigte und in Deutschland zugelassene Abbiegeassistenzsysteme sowie deren Einbaukosten und notwendige Anwenderschulungen.
Zuwendungsfähige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Die Fahrzeuge müssen im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit betrieben werden.
Förderung für maximal drei Einzelmaßnahmen pro Jahr
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie maximal 1500 Euro netto je Einzelmaßnahme. Pro Zuwendungsempfänger können maximal drei Einzelmaßnahmen pro Jahr gefördert werden. Das Förderprogramm soll nach Ablauf der Geltungsdauer der Richtlinie evaluiert werden.
„Unsere Straßen sollen noch sicherer werden. Dafür leisten technische Lösungen wie der Abbiegeassistent einen wichtigen Beitrag. Mit unserer neuen Richtlinie zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen wollen wir Gewerbetreibenden und freiberuflich, gemeinnützig oder im öffentlich-rechtlichen Bereich Tätigen einen finanziellen Anreiz geben, ihre Fahrzeuge entsprechend nachrüsten zu lassen¡, sagte Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Abbiegeassistenzsysteme unterstützen das Fahrpersonal, indem sie per akustischem oder optischem Signal vor einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden warnen. Förderanträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), eingereicht werden.