Falls Pauschalurlauber bei der Anreise eine halbe Nacht in der Hotellobby verbringen müssen, haben sie das Recht vom Anbieter entschädigt zu werden. So lautete ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg. In dem vorliegenden Fall, mussten Reisende eine Nacht ohne Schlafen, Essen oder Trinken in einer Hotellobby in Ägypten bleiben. Das Gericht beurteilte diese Art der „Unterbringung“ als nicht nachvollziehbar und sprach den Reisenden 50 Prozent des Tagesreisepreises als Entschädigung zu. Die Deutsche Gesellschaft für Recht weist auch darauf hin, dass, bei einer nächtlichen Ankunft am Flughafen mit Weiterreise am Vormittag, der Veranstalter eine Übernachtungsmöglichkeit und ein Frühstück bereit stellen muss. Falls dies nicht geschieht, kann der Urlauber sein Geld zurückverlangen. (tt 29.09.2004)
Bei Zwangspause muss Veranstalter zahlen
Falls Pauschalurlauber bei der Anreise eine halbe Nacht in der Hotellobby verbringen müssen, haben sie das Recht vom Anbieter Geld zurückzuverlangen. So lautete ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg.