Bei Leereinfahrt in die Republik Belarus benötigen Fahrzeuge, die nicht in Weißrussland (mit Ausnahme der Russischen Föderation) zugelassen sind, eine Einfuhrbescheinigung. Der LBO weist darauf hin, dass dieses Dokument bei der Einfahrt an der Grenze ausgegeben wird. Kann der Fahrer es bei Kontrollen nicht vorlegen, besteht eine Ordnungswidrigkeit und das Fahrzeug muss erneut beim Zoll registriert werden. Gegebenenfalls können die Behörden das Fahrzeug auch stilllegen und ein Bußgeld verhängen.
Belarus: Einfuhrbescheinigung bei Leereinfahrten
Fehlende Einfuhrbescheinigung kann Bußgeld zur Folge haben