Belarus: Einfuhrbescheinigung bei Leereinfahrten

08.05.2007 14:38 Uhr

Fehlende Einfuhrbescheinigung kann Bußgeld zur Folge haben

Bei Leereinfahrt in die Republik Belarus benötigen Fahrzeuge, die nicht in Weißrussland (mit Ausnahme der Russischen Föderation) zugelassen sind, eine Einfuhrbescheinigung. Der LBO weist darauf hin, dass dieses Dokument bei der Einfahrt an der Grenze ausgegeben wird. Kann der Fahrer es bei Kontrollen nicht vorlegen, besteht eine Ordnungswidrigkeit und das Fahrzeug muss erneut beim Zoll registriert werden. Gegebenenfalls können die Behörden das Fahrzeug auch stilllegen und ein Bußgeld verhängen.

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