Belgien will den Ausdruck sehen

13.03.2007 12:55 Uhr

Belgien hat eigene Vorstellungen zur Mitführungspflicht im Mischbetrieb

Die belgischen Kontrollbehörden scheinen ihre eigene Vorstellung von den Mitführungspflichten seit der Einführung des digitalen Tachografen zu haben. Dabei sollten besonders Fahrer im Mischbetrieb, also solche, die sowohl Fahrzeuge mit analogem als auch mit digitalem Kontrollgerät lenken, vorsichtig sein. Wie die englische Fachzeitschrift Bus & Coach Buyer berichtet, verlangen die belgischen Behörden von Fahrern in Fahrzeugen mit analogem Kontrollgerät nicht nur die Fahrerkarte sondern auch einen Ausdruck zum Nachweis von Arbeiten, die in den vorangegangenen 15 Tagen in Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät gemacht wurden. Eine Beschwerde des englischen Personenverkehrsverband CPT liegt Belgien vor. Bis eine Entscheidung gefallen ist, sollten Fahrer jedoch den entsprechenden Ausdruck mitführen.

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