Wie der Deutsche Tourismusverband (DTV) mitteilt, wies das Bayerische Verwaltungsgericht München die Klage der Landeshauptstadt gegen die Regierung von Oberbayern ab und entschied sich damit gegen eine Abgabe auf jede Übernachtung. Der DTV begrüße die Entscheidung. Die Münchner Kammer habe damit den Bescheid der Regierung von Oberbayern gegen eine Bettensteuer bestätigt und die vom Stadtrat beschlossene Abgabensatzung für nicht genehmigungsfähig erklärt. Am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz war Ende Mai 2011 die Erhebung einer „Kultur- und Tourismusförderabgabe“ in den Städten Bingen und Trier für rechtmäßig erklärt worden. „Das Münchner Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Reinhard Meyer, Präsident des DTV. „Eine zukunftsfeste Tourismusfinanzierung kann nicht über die einseitige Belastung der Hotellerie erfolgen. Wir brauchen eine freiwillige und partnerschaftliche Lösung an der alle vom Tourismus profitierenden Unternehmen mitwirken.“ Das Gericht hatte die vom Stadtrat beschlossene Abgabensatzung beanstandet, weil berufliche Übernachtungen grundsätzlich nicht mit einer kommunalen Aufwandsteuer belegt werden dürften. Die Festlegung eines pauschalen Steuersatzes von 2,50 Euro je Übernachtung verstoße außerdem gegen das Gleichbehandlungsgebot, da es unterschiedlich hohe Übernachtungspreise nicht berücksichtige. Zudem sei die Bettensteuer mit der vom Bund beschlossenen Mehrwertsteuersenkung auf Hotelübernachtungen nicht vereinbar. Die Regierung von Oberbayern, die das Vorhaben der Stadt schon im Oktober 2010 blockiert hatte, sieht sich nach DTV-Angaben in ihrer Argumentation contra Bettensteuer weitgehend durch das Urteil bestätigt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Am 6. Juli 2011 wird ein weiteres Urteil vom Verwaltungsgericht Köln zur Kulturförderabgabe erwartet. (ah)
Bettensteuer in München abgewehrt
In der seit Anfang 2010 kontrovers geführten Debatte um die Einführung einer sogenannten Bettensteuer ist am vergangenen Donnerstag eine weitere Entscheidung gefallen.