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Brexit: Darauf müssen sich Veranstalter einstellen

28.02.2019 14:23 Uhr
Brexit: Darauf müssen sich Veranstalter einstellen
© Foto: Service-Reisen

Die Situation eines ungeregelten Brexits rückt näher. Aufgrund zunehmender Nachfragen informiert der Paketreiseveranstalter Service-Reisen über den aktuellen Stand der Dinge.

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Bezüglich der Einreisebestimmungen in das Vereinigte Königreich nach dem voraussichtlichen Brexit am 29. März 2019 sehe es folgendermaßen aus: Für Reisegäste aus den 27 EU-Ländern wird es für touristische Aufenthalte bis drei Monate auch weiterhin keine Visumspflicht geben. Für die Einreise nach Großbritannien werde auch weiterhin ein gültiger Reisepass oder Personalausweis benötigt. Dies solle auch bei einem ungeregelten Brexit mindestens bis Ende des Jahres 2020 so bleiben. Empfohlen werde aber die Nutzung eines biometrischen Reisepasses.

Was eine Fluganreise angehe, so hätten sich sowohl die britische Regierung als auch die Europäische Union unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen versichert, dass Flüge zwischen EU-Ländern und dem Vereinigten Königreich, die von Gesellschaften der jeweiligen Länder durchgeführt werden, auch nach dem 29. März 2019 stattfinden sollen. Gleiches gelte für den Fähr- und Eisenbahnverkehr. Aufgrund der zusätzlichen Grenzkontrollen sei allerdings mit längeren Abfertigungszeiten zu rechnen. „Wir gehen davon aus, dass sich die Abfertigungszeiten beim Tunnel und den Fährhäfen relativ rasch auf ein berechenbares Maß einpendeln werden, sodass die Reisen wie gewohnt durchgeführt werden können. Für 2020 erwarten wir derzeit sogar eine gesteigerte Nachfrage für Reisen nach Großbritannien, da es dann wieder Planungssicherheit geben wird“, erklärt Judith Eichhorn, Abteilungsleiterin UK bei Service-Reisen. (ts)

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