Die GRW gilt als eines der wichtigsten nationalen Förderinstrumente für die touristische Entwicklung in strukturschwachen Regionen in Deutschland. Ihr bisheriger Betrag soll nun für 2024 um 38,7 Millionen Euro auf 679,4 Millionen Euro steigen. Das hat das Bundeskabinett im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 heute beschlossen.
„Jeder fünfte Euro der bewilligten GRW-Mittel fließt aktuell in die touristische Entwicklung strukturschwacher Regionen“, sagte DTV-Präsident Reinhard Meyer. „Der Versuch des Bundesfinanzministers, die gezielte Unterstützung strukturschwacher Regionen in Deutschland zu gefährden, konnte abgewendet werden.“ Mit GRW-Mitteln werden unter anderem kommunale Investitionen in Promenaden, Seebrücken, Rad- und Wanderwege, Aussichtsplattformen, Boots- und Schiffsanleger oder gewerbliche Investitionen touristischer Betriebe gefördert.
Wo Licht ist, ist auch Schatten – entsprechend gibt es auch schlechte Nachrichten. Und die ausgerechnet für ländliche Regionen. Für Investitionen in den Tourismus über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurde der Rotstift angesetzt. „Leider ist es nicht gelungen, eine Mittelkürzung auch für die ländlichen Räume zu verhindern. Wir appellieren an den Bundestag, die Kürzungspläne zurückzunehmen“, so Reinhard Meyer. Der für den Tourismus besonders wichtige Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung der GAK, der aktuell 160 Millionen Euro beträgt, soll für 2024 komplett gestrichen werden. Aus diesem Förderprogramm können beispielsweise Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen, Spielplätze, aber auch Wander- und Radwege gefördert werden.