Die Wettbewerbszentrale hat in den letzten Tagen diverse Leistungsanbieter in der Touristik abgemahnt, die Buchungswettbewerbe für Reisebüro-Mitarbeiter propagiert hatten. Diese hatten Reisebüro-Mitarbeitern regelmäßig Sach- und Geldprämien oder die Chance auf wertvolle Gewinne mit der Maßgabe versprochen, dass während eines bestimmten Aktionszeitraums möglichst viele Reisen aus dem eigenen Angebot vermittelt wurden. Die Wettbewerbszentrale hat dies als wettbewerbsrechtlich unzulässig gerügt, da der Verbraucher von dieser Einflussnahme auf die Beratungstätigkeit der Expedienten regelmäßig nichts erfährt. "Der Verbraucher vertraut nach wie vor auf eine objektive Beratung im Reisebüro. Dieses Vertrauen dürfen Anbieter nicht dadurch ausnutzen, dass man sich den Expedienten über einen Buchungswettbewerb zum eigenen Vorteil quasi kauft", so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale. Zwischenzeitlich haben die abgemahnten Unternehmen die Wettbewerbe abgebrochen und sich strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet. Hierzu unter anderem zählen die Reiseveranstalter LAL Sprachreisen GmbH und Schauinsland Reisen GmbH.
Kein "Cash" für Expedienten
Wettbewerbszentrale stoppt Buchungswettbewerbe in der Touristik