Kinderbeförderung im Gelegenheitsverkehr

05.08.2007 10:00 Uhr

Besondere Anforderungen in Polen und Spanien

Auf Nachfrage beim polnischen Partnerverband Pigtsis wurde der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) darüber informiert, dass für die Beförderung von Kindern, Schilder mit dem Merkmal "Kinderbeförderung" notwendig sind. Sie müssen vorne und hinten am Fahrzeug angebracht werden. Es gebe keine Vorgaben, wie die Schilder aussehen müssen. Daher empfiehlt der bdo das Schulbus-Schild BOKraft §33. Während die Kinder ein- und aussteigen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Auch aus Spanien liegt dem bdo ein Bericht vor, dass angeblich ein Schild "Kinderbeförderung" angebracht sein muss. Bisher habe dies der dortige Verband aber nicht bestätigt.

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