Die Regelung bleibt allerdings deutlich hinter der in anderen europäischen Staaten zurück, meldet der ADAC. Gaststätten mit einer Fläche von über 80 Quadratmetern müssen demnach separate Raucherräume einrichten. Diese dürfen nicht mehr als die Hälfte der Lokalfläche einnehmen. Für eventuell notwendige Umbauten gilt noch eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2010. Bei Lokalen zwischen 50 und 80 Quadratmetern ist es die Aufgabe der zuständige Behörde von Fall zu Fall beurteilen, ob eine räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern möglich ist. Bei gastronomischen Betrieben unter 50 Quadratmetern kann der Wirt frei entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.
Österreich schützt Nichtraucher
Seit 1. Januar 2009 gilt auch in Österreich ein Nichtraucherschutzgesetz.