Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat das Antragsverfahren für Reiseveranstalter freigeschaltet. „Das ist insbesondere für alle Bus- und Gruppenreiseveranstalter wichtig, die aufgrund ihres absicherungspflichtigen Vorjahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro gesetzlich zur Insolvenzabsicherung über den DRSF verpflichtet sind“, erklärte der Internationale Bustouristikverband RDA als einer der fünf Gründungsgesellschafter. Der Fonds soll ab dem 1. November seinen Betrieb aufnehmen.
Bus- und Gruppenreiseveranstalter, deren absicherungspflichtiger Vorjahresumsatz unterhalb von zehn Millionen Euro liegt, können frei wählen, ob sie sich zukünftig über eine Versicherungsgesellschaft oder den DRSF insolvenzrechtlich absichern möchten. Der RDA hatte sich insbesondere für diese wichtige Wahlmöglichkeit für kleine und mittelgroße Bus- und Gruppenreiseveranstalter im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses eingesetzt. Paketreiseveranstalter sind für ihre B2B-Reiseumsätze mit Busreiseveranstaltern grundsätzlich nicht absicherungspflichtig.
Der Deutsche Reisesicherungsfonds schützt Reisegäste, die eine Pauschalreise buchen, vor den Risiken der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters. Für diesen Fall sorgt der Fonds für die Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen und stellt die Rückreise bereits verreister Reisegäste sicher.
„Wir sind froh, dass es jetzt losgeht und unsere Bus- und Gruppenreiseveranstalter online Aufnahmeanträge beim DRSF stellen können. Aufgrund des sehr engen Zeitplans sollten nun insbesondere alle Bus- und Gruppenreiseveranstalter mit einem absicherungspflichtigen Vorjahresumsatz von über zehn Millionen Euro von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wir begleiten unsere Mitglieder bei dem erfolgreichen Weg in den Fonds“, sagte RDA Präsident Benedikt Esser.
Anträge können online gestellt werden, siehe hier.