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Reisesicherungsfonds: Verbände kritisieren Insolvenzschutz für Pauschalreisen

22.04.2021 09:58 Uhr
Reisesicherungsfonds: Verbände kritisieren Insolvenzschutz für Pauschalreisen
„Wir fordern, dass die tatsächlichen Haftungsrisiken der Unternehmen berücksichtigt werden, statt alle über einen Kamm zu scheren", sagt bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zur geplanten Einführung eines Reisesicherungsfonds
© Foto: bdo

bdo, DTV und RDA fordern unter anderem, eine Umsatzgrenze von 20 Millionen Euro für Busreiseveranstalter für eine zwingende Aufnahme in den Fonds anzusetzen.

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Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) lehnt den geplanten Reisesicherungsfonds zum Schutz von Kundengeldern bei Pauschalreisen in seiner jetzigen Form als unfair ab. Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Markus Tressel hin habe die Bundesregierung am 8. April bekanntgegeben, dass mehr als 100.000 Thomas-Cook-Kunden nach dem Reisekonzern-Aus Anträge auf Entschädigung gestellt haben. Und für nahezu 100 Millionen Euro wurden Fernreisegäste aus aller Welt beim Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 durch die Bundesregierung zurückgeflogen. Dem steht laut dem bdo kein einziger derartiger Fall bei Busreiseveranstaltern gegenüber. Aber genau diese sollen jetzt für solche Risiken mitbezahlen. "Es gibt einfach keine Fälle, in denen unsere Reisegäste teuer aus dem Ausland zurückgeholt werden mussten, wie das bei großen Konzernpleiten zu beobachten war“, betont bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. "Klein- und mittelständische Anbieter von Pauschalreisen innerhalb Deutschlands haben ein deutlich geringeres Risiko im Insolvenzfall und können sich auch weiterhin über eine Versicherung am Markt problemlos versichern", sagt auch Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbands (DTV).

Tatsächliche Haftungsrisiken berücksichtigen

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf drohe kleinen und mittleren Anbietern eine Kostenexplosion, die die Kosten für Pauschalreisen deutlich in die Höhe treiben würden, fürchten beide Verbände. Der bdo fordert daher, eine Umsatzgrenze von 20 Millionen Euro für Busreiseveranstalter für eine zwingende Aufnahme in den Fonds anzusetzen. Die vorgesehene siebenprozentige Sicherheitsleistung werde die Busunternehmen aus dem Markt drängen, denn sie stelle nicht auf die tatsächliche Bonität und Risiken dieser Unternehmen ab. Der Busmittelstand habe im Vergleich zu den Konzernen eine hohe Eigenkapitalquote, keine Repatriierungsrisiken und biete durch seine zumeist im Eigentum befindlichen Betriebsmittel – in Form der Reisebusse – hohe Sicherheiten. Infolge der Pandemie und nach Marktaustritten von Versicherern seien zudem die Sicherheitsleistungen und Entgelte bereits massiv – auf bis zu vier beziehungsweise 0,2 Prozent - erhöht worden. Dies könne der Busmittelstand gerade noch so stemmen, weitere Zusatzbelastungen seien aber einfach nicht zu schaffen.

Risikofaktoren klar zu benennen

Aus Sicht des DTV sind außerdem die Risikofaktoren im Gesetz klar zu benennen. "Gerade in der aktuellen Lage, in der es noch immer keine Strategie und keine Perspektive für die Akteure im Deutschlandtourismus gibt, müssen zusätzliche und ungerechtfertigte Belastungen vermieden werden. Eine weitere Belastung können die Akteure der Branche nicht mehr hinnehmen. Es stehen Existenzen, Betriebe und Arbeitsplätze auf dem Spiel“, betont DTV-Chef Kunz.

Kritik auch vom RDA

Auch der RDA Internationaler Bustouristik Verband fordert Entlastungen für die Bustouristik: „Dem niedrigen Schadensrisiko von Busreisen muss aufgrund der nicht vorhandenen Repatriierungsrisiken auch konditionell während der Aufbauphase Rechnung getragen werden. So wäre es möglich, der Systematik in Großbritannien folgend, für erdgebundene Pauschalreisen eine Entgeltermäßigung von mindestens 15 Prozent während der Aufbauphase vorzusehen. Auch wenn die Bundesregierung im Vorfeld signalisierte, während der Aufbauphase des Reisesicherungsfonds Ausnahmeregelungen vermeiden zu wollen, bleiben wir dabei, dass die Neuregelung nicht dazu führen darf, dass die festgelegten Klimaschutzziele durch gesetzliche Benachteiligung klimafreundlicher Busreiseverkehre verletzt werden“, begründete RDA-Präsident Esser die Forderung.

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