-- Anzeige --

Pauschalreiserichtlinie: EU will Rechte von Reisegästen stärken

30.11.2023 10:42 Uhr | Lesezeit: 4 min
EU-Kommission_Flaggen
Die EU-Kommission hat den neuen Entwurf der Pauschalreiserichtlinie vorgestell
© Foto: Europäische Union/Dati Bendo

Man wolle die Rechte der Reisegäste stärken, erklärt die EU-Kommission bei der Vorstellung ihres Entwurfs zur Pauschalreiserichtlinie. Kritik aus dem EU-Parlament zielt auf das Timing der Brüsseler Vorschläge.

-- Anzeige --

Die EU-Kommission hat den neuen Entwurf der Pauschalreiserichtlinie vorgestellt und auch Vorschläge zur Stärkung von Fahrgastrechten unterbreitet. Nach Aussage der Kommission bauen die neuen Vorschriften unter anderem auf den Erfahrungen aus der Covid-19-Krise sowie der Insolvenz der Reisegruppe Thomas Cook im Jahr 2019 auf. Insbesondere sollen die Vorschriften für die Erstattung von Flügen oder multimodalen Reisen über einen Vermittler präzisiert werden.

Mit der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie von 2015 soll „der Schutz von Pauschalreisenden in Zukunft wirksamer sein, insbesondere in Krisensituationen, wobei Lehren aus der Covid-19-Pandemie gezogen“ würden, betonte die EU-Kommission. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen „Reisenden stärkere und klarere Rechte einräumen und die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Pauschalreiseveranstalter klären“.

Unter den Vorschlägen der Kommission sind folgende Punkte:

  • Bei Erstattungen gibt es eine Kette von Dienstleistern, Pauschalreiseveranstaltern und Reisenden. Reisegäste sollen weiterhin Anspruch auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen haben. Dies werde dadurch erleichtert, dass „Pauschalreiseveranstalter, bei denen es sich zumeist um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt, Anspruch auf Erstattung durch die Dienstleister innerhalb von sieben Tagen haben“. Die Tatsache, dass sie ihre Erstattung innerhalb einer Woche erhalten, ermögliche es ihnen, ihren Kunden die Erstattung innerhalb von insgesamt zwei Wochen zu erstatten.
  • Die Anzahlungen der Reisegäste für Pauschalreisen dürfen 25 Prozent des Pauschalpreises nicht übersteigen, es sei denn, den Reiseveranstaltern entstehen Kosten, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen, beispielsweise weil sie den vollen Flugscheinpreis vorab an die Fluggesellschaft zahlen müssen. Die Organisatoren können die Gesamtzahlung frühestens 28 Tage vor Beginn der Pauschalreise beantragen.
  • Reisegäste, denen ein Gutschein angeboten wird, sollen klare Informationen darüber erhalten, dass sie auf einer Erstattung bestehen können, und werden über die Merkmale des Gutscheins informiert, bevor sie ihn annehmen. Solche Gutscheine werden automatisch erstattet, wenn sie nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer verwendet werden. Darüber hinaus werden Gutscheine und Erstattungsrechte durch den Insolvenzschutz abgedeckt.
  • Urlauber sollen „klare Informationen darüber erhalten, ob eine Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellt, die bei Problemen haftbar ist, und über ihre Rechte als Pauschalreisende“.

Stärkung der Fahrgastrechte

Neben der Novellierung der Pauschalreiserichtlinie will die EU generell die Rechte von Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busreisende stärken. In Brüssel hat man in Sachen Fahrgastrechte „einige Lücken in den heutigen Vorschriften“ ausgemacht, zudem würden „Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung der Vorschriften“ gerade Fluggäste daran hindern, ihre Rechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnungen über Fluggastrechte werden diese Problembereiche angegangen, indem die Durchsetzungsmechanismen gestärkt und Vorschriften für Fluggäste eingeführt werden, die ihre Flüge über einen Vermittler gebucht haben, einschließlich der Erstattung.

Ein neuer Vorschlag zu Fahrgastrechten im Zusammenhang mit multimodalen Fahrten enthält erstmals auch neue Vorschriften zum Schutz von Fahrgästen, die verschiedene Arten von Verkehrsmitteln wie Bussen, Zügen und Flugzeugen nutzen. Die Fahrgäste sollen vor und während dieser Reisen „bessere Informationsrechte“ erhalten, einschließlich der Mindestanschlusszeiten zwischen verschiedenen Verkehrsdiensten. Darüber hinaus haben sie, wenn sie die multimodale Reise im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags erworben haben, bei verpassten Anschlüssen Anspruch auf Unterstützung durch den Beförderer.

Zudem will die EU-Kommission die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität stärken. So sollen Personen mit eingeschränkter Mobilität, die während ihrer Fahrt von einem Verkehrsträger auf einen anderen wechseln, von Beförderern und Terminalbetreibern an Anschlusspunkten unterstützt werden, wenn sie im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags oder über multimodale Passagierknotenpunkte reisen.

Kritik am Timing der EU-Kommission

„Wenn die Kommission zum Ende der Legislaturperiode einen Vorschlag für die Überarbeitung der Passagierrechte vorschlägt, dann weiß man wie hoch im Kurs das Thema Verbraucherfreundlichkeit bei der Kommission steht“, kommentierte der CSU-Europaabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, die Vorschläge. „Derart spät in der Legislatur mit solchen Vorschlägen um die Ecke zu kommen bedeutet, dass Fahrgäste und ihre Rechte ganz hinten anstehen in der Rangordnung.“ Der CSU-Europaabgeordnete kritisiert damit vor allem den Zeitpunkt des Vorschlags, da so eine Fertigstellung „gänzlich auf den Sankt-Nimmerleinstag“ vertagt werde.

Auffällig sei, dass beispielsweise nach dem Inkrafttreten der Pauschalreiserichtlinie im Jahr 2018 noch nicht viel Zeit ins Land gezogen ist, bis seitens der EU-Kommission die nächste Überarbeitung nun vorgeschlagen wird, sagte Ferber: „Die Tinte ist gerade mal trocken und wir gehen an die Umsetzung, da kommt der nächste Vorschlag für eine Überarbeitung. Es ist gut, dass wir Regulierungen pandemietauglich und krisenfest ausgestalten, schließlich ist Verbraucherfreundlichkeit das A und O für Reisende. Gleichzeitig sollte sich die Kommission angesichts ihres Tatendrangs auch die Frage stellen, ob hier Regulierung um des Regulierens willen vorgeschlagen wird, oder ob ein echter Mehrwert entsteht“, sagte Ferber abschließend.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.