In den vergangenen Jahren seien „keine signifikanten Veränderungen bei Reisen deutscher Touristen in den Mittelmeerraum festzustellen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage die „Auswirkungen erhöhter Mittelmeertemperaturen auf den Tourismus“ thematisiert. Unter anderem ging es um die Frage, ob es nach Kenntnis der Bundesregierung „klimabedingte Reisestornierungen, zum Beipsiel aufgrund von Waldbränden oder Hitzeschäden“ gab, wozu der Bundesregierung keine Erkenntnisse vorlägen, so die Antwort.
Absicherung bei einer Pauschalreise
Auf die Frage der Grünen, wie die klimabedingten Risiken im Rahmen einer Pauschalreise abgesichert sind, schreibt die Regierung: Vor Reisebeginn könnten Reisende jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. In diesem Fall würde der Reiseveranstalter den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises verlieren, jedoch könne er grundsätzlich eine angemessene Entschädigung verlangen. Letzteres gelte jedoch dann nicht, „wenn der Rücktritt auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückzuführen ist, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen“. Sollte der Reisepreis bereits
ganz oder anteilig bezahlt worden sein, sei der Reiseveranstalter zur „unverzüglichen Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, spätestens binnen 14 Tagen, verpflichtet“ (§ 651h Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das Gleiche gelte, wenn der Reiseveranstalter vom Pauschalreisevertrag zurücktritt, weil er „aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist“.
Nationale Tourismusstrategie geplant
Nebenbei: Zu den meisten Fragen der Grünen-Abgeordneten – etwa die Entwicklung der Wassertemperaturen im Mittelmeer, Vorkommen giftiger Algen, wirtschaftliche Risiken für die deutsche Tourismuswirtschaft – teilte die Regierung mit, dass sie hierzu “über keine eigenen Erkenntnisse verfügt“ und verwies auf allgemeine und frei verfügbare Quellen. Zudem teilt das Bundesministerium für Wirtschaft in seinem Antwortschreiben mit, dass die Bundesregierung aktuell die neue Nationale Tourismusstrategie anhand der Vorgaben des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode und den damit verbundenen thematischen Schwerpunktsetzungen plane, diese Planungen seien aber „noch nicht abgeschlossen“.