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Touristik: DRV fordert Abkehr von reiner Inzidenzbetrachtung

29.07.2021 11:20 Uhr
Touristik: DRV fordert Abkehr von reiner Inzidenzbetrachtung
Reisen ist nicht per se Treiber der Pandemie, betont der DRV (Symbolbild)
© Foto: andrea lehmkuhl/stock.adobe.com

Der DRV fordert eine Abkehr von der reinen Inzidenzbetrachtung bei der Einstufung von Zielgebieten. Zudem appelliert der Verband an die Bürger, sich impfen zu lassen.

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Vor dem Hintergrund der stagnierenden Impfbereitschaft in Deutschland appelliert der Deutsche Reiseverband (DRV) an die Bürger, sich impfen zu lassen – auch um sich selbst das Reisen so einfach wie möglich zu machen. DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger erklärte in diesem Zusammenhang: „Impfen ist der beste Weg für ein gutes Stück Freiheit und Mobilität und bringt Normalität beim Reisen zurück.“

Zudem forderte der DRV mit Blick auf eine mögliche Anpassung der Corona-Einreiseverordnung: „Wir müssen weg von der reinen Inzidenzbetrachtung bei der Einstufung von Zielgebieten. Stattdessen muss die tatsächliche Gefährdungslage für Reisende sowie die Belastung des Gesundheitssystems in den Mittelpunkt der Überlegungen gerückt werden. Dies sollte bei der ohnehin notwendigen Anpassung der Corona-Einreiseverordnung berücksichtigt werden.“ Der DRV betont auch, dass Reisen per se nicht Treiber der Pandemie ist, diese habe auch das RKI bestätigt. Nach wie vor gehen rund 90 Prozent aller Infektionen in Deutschland auf Ansteckungen im Inland zurück. 

Regeln bei der Einreise

Reisende mit vollständigem Impfschutz müssen bei Rückreise nach Deutschland einen Nachweis über ihren Impfschutz erbringen, idealerweise digital über CovPass, Corona-Warn-App oder eine andere App. Für die Einreise und die Befreiung von Quarantänepflichten bei Risikogebieten reicht es aus, den Impfnachweis in die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) hochzuladen. Reisende ohne vollständigen Impfschutz müssen bei Rückreise nach Deutschland einen negativen Test vorlegen. Wenn sie aus einem „einfachen“ Risikogebiet einreisen, ersetzt dieser Negativtest die zehntägige Quarantänepflicht. Wenn ungeimpfte Reisende aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen, gilt eine zehntägige Quarantänepflicht, die aber nach fünf Tagen mit einem zweiten Negativtest verkürzt werden kann. Für Reisende aus Gebieten, in denen Virusmutationen verbreitet sind, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht ohne die Möglichkeit, diese durch einen Negativtest zu verkürzen.

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