Nach der Urteilsverkündung des Berliner Kammergerichts zum Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) erklärte der Deutsche Reiseverband in einer ersten Reaktion, es sei für den Verband „nicht nachvollziehbar und verständlich, warum das Argument der Doppelzahlung abzusichernder Reisen zu Lasten der Veranstalter nicht entsprechend anerkannt wurde“. Man werde die Urteilsbegründung, sobald diese vorliegt, eingehend prüfen. Aus Sicht des Verbandes ist eine finale Klärung erforderlich, da das Thema eine hohe Tragweite für die Reiseveranstalter und damit für die gesamte Branche hat. Gleichzeitig betonte der DRV, man „respektiert selbstverständlich die unabhängige Rechtsprechung“.
Weitere Belastungen für Veranstalter nicht hinnehmbar
Weitere unnötige Belastungen für die Branche sind nach Auffassung des DRV nicht hinnehmbar, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr dynamischen und positiven Entwicklung des Zielkapitals des DRSF. Unabhängig vom aktuellen Urteil will sich der DRV deshalb weiterhin mit Nachdruck für eine „schnellstmögliche und deutliche Absenkung der Entgelte sowie für eine Weiterentwicklung des bestehenden Sicherheitenkonzepts einsetzen“. Bereits heute seien die Verbraucherschutzinteressen durch den Aufbau des DRSF in höchstem Maße gewahrt. Dies habe insbesondere die Abwicklung der Insolvenz von FTI deutlich gezeigt.
Absicherung von Pauschalreisen
Auf Grundlage des bestehenden rechtlichen Rahmens wird der DRV gemeinsam mit der Geschäftsführung des DRSF sowie gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) weiterhin auf eine zufriedenstellende Lösung im Sinne der Reiseveranstalter hinarbeiten. Oberstes Ziel des DRV bleibe die „finanzielle Entlastung der Reiseveranstalter“, betont der Verband. Die Absicherung von Pauschalreisen muss aus Sicht des Verbandes ausgewogen gestaltet sein und den Verbraucherschutz mit der wirtschaftlichen Belastung der abzusichernden Unternehmen in Einklang bringen.