Die Entgelte, die beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesicherte Reiseveranstalter für die Absicherung der Kundengeldanzahlungen entrichten, sinken im laufenden Absicherungsjahr ab dem 1. September 2025 auf 0,75 Prozent des absicherungspflichtigen Umsatzes pro Jahr. Mit Beginn des nächsten Absicherungsjahres werde ein zweiter Absenkungsschritt auf 0,5 Prozent folgen, teilte der DRSF mit. „Nachdem die abgesicherten Unternehmen jahrelang Entgelte entrichtet haben, können wir nun eine Entlastung umsetzen, damit das Premiumprodukt Pauschalreise noch attraktiver für Verbraucher wird“, sagte DRSF-Geschäftsführer Ali Arnaout.
Fonds hat Kapital schneller aufgebaut als erwartet
Seit Beginn der Tätigkeit des DRSF am 1. November 2021 hatten die derzeit 196 abgesicherten Veranstalter 1,0 Prozent ihres absicherungspflichtigen Umsatzes pro Jahr entrichtet. „Die bisherigen Entgeltzahlungen haben dazu geführt, dass der Fonds sein gesetzlich vorgeschriebenes Zielkapital deutlich schneller und größer aufbauen konnte und damit heute leistungsfähiger ist als zu diesem Zeitpunkt erwartet”, erklärt Alie Arnaout, einer der Geschäftsführer des DRSF. „Das hat sich besonders in der Bearbeitung der FTI-Insolvenz gezeigt.”
Entgeltabsenkung wird möglich
Die Finanzierung des DRSF sei trotz der starken Erholung der Tourismusbranche in den letzten Jahren, insbesondere des für die Berechnung des Zielkapitals maßgeblichen größten Reiseveranstalters, „jederzeit gegeben“ gewesen, betont der Reisesicherungsfonds. Mittlerweile werde auch wieder die gesetzliche Beschränkung der Fremdfinanzierungsquote von maximal 25 Prozent eingehalten. Damit wurde eine erste Entgeltsenkung schon vor Ende des laufenden Absicherungsjahres möglich.
Leistungsfähigkeit des DRSF jederzeit sichergestellt
Die Entgeltsenkung war laut DRSF bereits zum Ende des vierten Absicherungsjahres geboten und rechtlich-regulatorisch auch möglich. Bereits 2023 wurde die Maßnahme erstmals diskutiert und im Frühjahr 2024 auch mit der zuständigen Aufsichtsbehörde des DRSF thematisiert. Aufgrund der Insolvenz der FTI Group wurde die Umsetzung dann aber zunächst zurückgestellt und ab Dezember 2024, als die Auswirkungen der FTI-Insolvenz auf das Fondsvermögen absehbar waren, erneut aufgenommen. „Die Leistungsfähigkeit des DRSF bleibt auch in diesem neuen Szenario jederzeit sichergestellt“, betonte Ali Arnaout. „Wir haben über Jahre genau darauf hingearbeitet und können die Entgelte nun aus einer soliden und stabilen Finanzierungssituation heraus senken.“
DRSF wird Reiseveranstalter informieren
Praktisch wird die Entgeltsenkung anlässlich der Endabrechnung für das laufende Absicherungsjahr 2024/25 zeitanteilig und auf Basis der zu meldenden tatsächlichen Umsätze im verbleibenden Absicherungsjahr abgerechnet und erstattet. Nähere Informationen zum Vorgehen sollen Reiseveranstalter in Kürze direkt vom DRSF erhalten. Mit Beginn des neuen Absicherungsjahres 2025/26 erhalten die abgesicherten Reiseveranstalter eine Entgeltberechnung auf Basis des dann geltenden geringeren Satzes von 0,5 Prozent des Vorjahresumsatzes. Bei Reiseveranstaltern mit einem abweichenden Absicherungsjahr wird die Entgeltsenkung am Ende des jeweiligen Absicherungsjahres verrechnet.