Während der Sitzung referierten international angesehene Steuerfachleute und Kenner der Reisebesteuerungmaterie mit Branchenvertretern, Steuerberatern und Rechtsanwälten. Außerdem nahmen sie die aktuelle europäische Entwicklung im Steuerrecht für den Tourismus mit Blick auf die Paketer-Branche in den Fokus.
Mit Blick auf das am 23. bis zum 25. Oktober 2018 in Berlin stattfindende EU TOMS Fiscalis, einer Zusammenkunft von USt-Experten aller EU-Mitgliedstaaten, hoben die Teilnehmer unter anderem hervor, dass die Margenbesteuerung als bewährte Vereinfachungsregelung für das B2C-Geschäft unverzichtbar bleibe. Außerdem sei die Ermittlung von Einzelmargen unsinnig und technisch allenfalls auf Basis geschätzter Werte möglich. Daher empfiehlt der VPR-Steuerausschuss, die praxisbewährte Gesamtmargenermittlung beizubehalten.
Weiterer Tagesordnungspunkt war die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Reisevorleistungseinkaufs. Franz-Josef Münchrath betonte, dass es wichtig sei, den richtigen Weg bezüglich B2B-Margensteuer und Hinzurechnungsproblematik unbeirrt fortzusetzen: „Unsere Erfahrungen im Zusammenhang mit der fast 14-jährigen Verfahrensdauer bei der Doppelbesteuerung von Restaurationsleistungen haben gezeigt, dass die Paketer einen langen fiskalischen Atem brauchen und diesen in kollegialer Verbundenheit auch wie gewohnt gemeinsam trainieren müssen. Nur kurzfristige ‚Atemwegsübungen‘ reichen nicht aus. Genau hier liegt der Mehrwert einer fachspezifischen Unterstützung der VPR-Mitglieder durch die jeweiligen Gremien, hier durch den bestens vernetzten VPR-Steuerausschuss.“
Weitere Informationen zu der Tagung erhalten Interessierte unter http://www.vpr.de. (ts)