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Neue Generation: Tacho 2.0

11.04.2012 17:09 Uhr
Neue Generation: Tacho 2.0
© Foto: VDO

Seit es den digitalen Tachografen gibt, ist der Ärger unter Fahrern häufig ­vorprogrammiert. Denn schon kleinste Bedienfehler oder Unachtsamkeiten können teuer werden. Abhilfe schafft nun eine neue Geräte-Generation.

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Seit dem 1. Oktober 2011 dürfen nur noch digitale Tachografen neu in Betrieb genommen werden, die der europäischen Verordnung VO (EU) 1266/09 entsprechen. Ziel der Änderungen ist es, die Erfahrungen im Umgang mit den digitalen Tachografen seit der Einführung im Jahre 2006 in die neue Generation einfließen zu lassen. Damit soll zum Beispiel die Bedienung deutlich vereinfacht werden. Von den mehr als 60 Änderungen im Tachografen sind zwei für den Fahrer besonders hervorzuheben: zum einen die Vereinfachung manueller Einträge und zum anderen die Änderung bei der Fahrzeit, die sogenannte Einminutenregelung.

Am einfachsten lässt sich herausfinden, welche Tachografen-Generation im Fahrzeug verbaut ist, indem man einen Ausdruck der technischen Daten durchführt. Auf dem Ausdruck findet sich dann die Info über die jeweilige Revision. Beim VDO DTCO 1381 ist es zum Beispiel die Revision 1.4. Immer wieder gibt es für den Fahrer ein böses und vor allem teures Erwachen, wenn in der Polizeikontrolle das Fehlen von Nachträgen festgestellt wird. Trägt der Fahrer seine Tages- oder Wochenruhezeit nicht ordnungsgemäß nach (Rechtsgrundlage: Art. 15 Abs. 2 VO (EWG) 3821/85), so sind im Ausland leicht vierstellige Eurobeträge als Strafe fällig. In der Vergangenheit war dieser Nachtrag nicht immer einfach. Zum Teil waren mehr als 20 Schritte bei einem Stoneridge-Tachografen erforderlich, um seiner Pflicht nachzukommen. Mit Einführung des Tachografen SE5000 Rev. 7.3 und auch in der aktuellen Generation „Exakt" kann der Nachtrag in wenigen Schritten durchgeführt werden. Im VDO DTCO 1381 1.4 sind für den Nachtrag nur noch vier Schritte erforderlich.

Wer kennt sie nicht, die Situation, in der auf dem Rastplatz das Fahrzeug kurz umgesetzt werden muss? Oder auf dem Hotelparkplatz kurz umgeparkt werden muss, damit ein blockierter Parkplatz zugänglich wird? In der Vergangenheit hat dies bedeutet, dass die Fahrzeitunterbrechung oder die Tagesruhezeit ruiniert war. Bereits nach fünf Sekunden Fahrt hat der digitale Tachograf eine Fahrzeit von einer Minute registriert und gespeichert. Auch wenn die Chance besteht, durch einen unverzüglichen Tagesausdruck mit Erläuterung des Vorgangs um ein Bußgeld herumzukommen, ist dieses Vorgehen speziell im Ausland riskant. Mit der Einminutenregelung ist dieses Problem nahezu beseitigt. Das längste Ereignis innerhalb einer Minute bestimmt nun die aufgezeichnete Zeitgruppe. Wenn zum Beispiel 29 Sekunden Fahrt und 31 Sekunden Arbeit in einer Minute anfallen, zeichnet der digitale Tachograf der aktuellen Version eine Minute Arbeit auf.

Die tatsächliche (Netto-)Fahrzeit kann verlängert werden

Die Einminutenregelung wird aber nur dann ­ihren vollen Nutzen entfalten, wenn die Disponenten kurzfristig die exakten Lenkzeiten kennen, die noch zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang erlangt auch die ­bereits bekannte „Remote-Schnittstelle“ am Tachografen zum Fernauslesen der Daten ­eine völlig neue Bedeutung. Diese gehört ­bereits seit zwei Jahren zum Standard der seither eingebauten Tachografen. Das Soft- und Hardware-Unternehmen Dako, welches unter anderem mobile Kontrollgeräte ent­wickelt, bietet seit Kurzem den Einbau eines „TachoRemoteModules“, mit dem die ausgelesenen Daten in das DAKO-Rechenzentrum übertragen werden, an. Die Remote-Technik erfordert kein weiteres Eingreifen der Fahrer oder Fuhrparkleiter mehr. Stopps zum manuellen Auslesen der Fahrerkarte entfallen. Stattdessen stehen die In­formationen zeitnah und verschlüsselt im ­Internetportal Tachoweb zur Verfügung. Zudem ist eine weitere Änderung in diesem ­Zusammenhang von Bedeutung: Stopps zwischen zwei Fahrzeiten, die kleiner als zwei Minuten sind, speichert der „alte“ digitale ­Tachograf konsequent als Fahrzeit. Stopps dagegen, die länger als zwei Minuten dauern, werden als Arbeitszeit oder in einer anderen eingestellten Zeitgruppe gespeichert. Die aktuellen Geräte speichern nun nur noch Stopps zwischen zwei Fahrzeiten, die kleiner als eine Minute sind, als Fahrzeit. Stopps, die größer als eine Minute sind, speichert der aktuelle digitale Tachograf als Arbeitszeit oder in einer anderen eingestellten Zeitgruppe (Beispiele siehe Kasten). In der Praxis bedeuet das: Speziell im Kurzstreckenverkehr, beim Vorrücken an der Haltestelle oder beim kurzzeitigen Umsetzen des Fahrzeugs wird nicht mehr grundsätzlich Fahrtzeit aufgezeichnet. Damit kann nun die tatsächliche (Netto-)Fahrzeit innerhalb der gesetzlichen Regelungen verlängert werden. Nachdem bei der Einführung des digitalen ­Tachografen im Jahr 2006 kommuniziert wurde, dass eine Manipulation des Kontrollgeräts unmöglich sei, wurde die Kreativität mancher Fahrer durch die Europäische Kommission jedoch deutlich unterschätzt. Im Gegenteil: Die Anzahl der versuchten oder erfolgreichen Manipulationen an digitalen Tachografen hat sich gegenüber analogen Tachografen nicht verringert. Die beliebteste Manipulationsmethode ist der Einsatz eines Magneten am Geschwindigkeitssensor. Um die gesetzestreuen Fahrer zu schützen, wird in der zweiten Stufe der VO (EU) 1266/09 ab Oktober 2012 in digitalen ­Tachografen ein zweiter Geschwindigkeits­sensor zum Einsatz kommen, der eine ­Magnetmanipulation sofort registriert. Unabhängig davon können auch heute schon Manipulationen – nicht nur mit Magneten – durch die Kontrollbehörden nahezu problemlos nachgewiesen werden. (Alexander Nemeth, Sascha Böhnke)

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