Der Landkreis Augsburg bekommt kein zusätzliches Geld vom Freistaat Bayern für die Schülerbeförderung im Jahr 2005. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg Mitte April entschieden. Der Landkreis hatte den Freistaat verklagt und 1,4 Millionen Euro gefordert. 2005 gab Augsburg rund 6,3 Millionen Euro für die Schülerbeförderung aus. Bayern erstattete zirka 3,6 Millionen Euro, was einem Satz von 57 Prozent entspricht. Bis 1983 lag der gesetzliche Satz jedoch bei 80 Prozent. Augsburg forderte daraufhin weitere 1,4 Millionen Euro für 2005. Der Landkreis berief sich auf das Konnexitätsprinzip in der Bayerischen Verfassung. Demnach dürfe der Staat den Gemeinden und Landkreisen Verpflichtungen nur auferlegen, wenn er die daraus entstehenden finanziellen Belastungen ausgleicht. Das Gericht begründete sein Urteil mit den seit 1983 geltenden neuen Regelungen des Schulfinanzierungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes. Darin heißt es, die Belastungen der Aufgabenträger seien bei der Bemessung der staatlichen Zuwendungen „angemessen“ zu berücksichtigen. Die derzeitige Praxis bewege sich noch im Bereich des „Angemessenen“, so das Verwaltungsgericht. Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen sei ein Zuschuss in Höhe von 80 Prozent nicht geboten. Das am 1. Januar 2004 eingeführte Konnexitätsprinzip gelte nicht für vor diesem Zeitpunkt auferlegte Verpflichtungen.
Augsburg verklagt Bayern ohne Erfolg
Kein zusätzliches Geld für die Schülerbeförderung im Jahr 2005