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Ausgleichsleistungen an Kommunen – GVN übt Kritik

07.06.2016 18:21 Uhr
© Foto: Joachim Wendler / Fotolia

Die Niedersächsische Landesregierung will den Anspruch der Verkehrsunternehmen auf Ausgleichsleistungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (§ 45a PBefG) streichen und diese Mittel an die Kommunen geben.

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Diese könnten dann, so der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), wiederum darüber frei und ohne jegliche ernstzunehmenden gesetzlichen Vorgaben verfügen. Zu der dazu notwendigen Gesetzesänderung gab es am heutigen 7. Juni 2016 im Niedersächsischen Landtag eine erste Lesung. „Diese Gesetzesänderung führt dazu, dass viele inhabergeführte Familienunternehmen aufgrund des Systemwechsels zur Aufgabe gezwungen werden. In Hessen ist dies schon aufgrund derselben Situation erfolgt: Rund 40 Prozent der dortigen privaten ÖPNV-Unternehmen wurden zur Aufgabe gezwungen“, so GVN-Landesgeschäftsführer Michael Kaiser dazu.

Nach Ansicht des GVN wird es mit diesem Gesetzentwurf unmöglich gemacht, den privaten Verkehrsunternehmen beihilferechtssicher die ihnen zustehenden Mittel zum Ausgleich rabattierter Schülerfahrkarten zu geben. Massive Preiserhöhungen, besonders im ländlichen Raum, seien damit unvermeidbar. Die Landesregierung drücke sich dabei vor Erklärungen, sie stehle sich aus der Verantwortung.

Auch enthalte der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf keine rechtskonforme ersetzende Lösung, wie es der Bundesgesetzgeber in § 64a zu § 45a PBefG zwingend vorsehe, wenn eine Landesregierung von der Möglichkeit Gebrauch mache, die Mittel – wie hier geplant – über andere Wege zu leiten. Der Gesetzentwurf sei rechtlich nicht haltbar und ziehe damit unweigerlich eine Klagewelle hinter sich her.

„Zahlungen der Kommunen zum Auffüllen von Rabattierungen unterliegen der Umsatzsteuer. Bei der bislang angewendeten 45a-Systematik war dies nicht der Fall. Das bedeutet, dass circa sieben Millionen Euro, die zur Finanzierung des ÖPNV dringend benötigt werden, in Form von Umsatzsteuer an den Bund zurücküberwiesen werden müssen und somit fehlen“, erklärt der GVN. Die Verwendung der 45a-Mittel zukünftig über das Niedersächsische ÖPNV-Gesetz zu steuern, sei daher der absolut falsche Weg. Der GVN appelliert an die Landtagsabgeordneten, das von der Landesregierung geplante Gesetz abzulehnen und eine Lösung auf Basis des EU-konformen Bundesgesetzes zu beschließen. „Noch besteht genügend Zeit, den ÖPNV auf dem Lande zu retten und zugleich die drohenden Insolvenzen der mittelständischen Familienunternehmen zu verhindern“, so Kaiser. (ah)

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