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Autonomes Fahren: Bundeskabinett verabschiedet wichtige Verordnung

24.02.2022 16:00 Uhr
Autonomes Fahren: Bundeskabinett verabschiedet wichtige Verordnung
Mit der nun verabschiedeten Verordnung zum autonomen Fahren sieht der VDV einen Meileinstein erreicht
© Foto: Hamburger Hochbahn

Die vom Kabinett beschlossene Verordnung zum autonomen Fahren im Personenverkehr hat der VDV ausdrücklich begrüßt, sieht allerdings teilweise noch Verbesserungsbedarf.

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Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat die vom Bundeskabinett verabschiedete „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ begrüßt. Damit sei „ein Meilenstein erreicht“, sagte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Man sehe im autonomen Fahren für den ÖPNV eine gute Möglichkeit, das klassische ÖPNV-Angebot zu verdichten und zu ergänzen, führte Wolff weiter aus und erklärte: „Die Verkehrsunternehmen arbeiten in verschiedenen Entwicklungsprojekten gemeinsam mit der Industrie und öffentlichen Stellen an der Einführung von neuen autonomen Fahrzeugkonzepten und deren Integration in den Betrieb.“ Besonders positiv hervorzuheben sei die Orientierung an den Einsatzfällen im Öffentlichen Personennahverkehr, wie beispielsweise ÖPNV-Kleinbusse („Linienbedarfsverkehre“).

Der Bundestag hatte im Mai 2021 mit seinem Gesetz für das Autonomen Fahren den lang erwarteten Rechtsrahmen gesetzt. Nun kam die die Verordnung mit den darin vorgesehenen Verfahrensvorschriften. Mit den hier genannten Anforderungen können Hersteller und Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem Kraftfahrtbundesamt und den beteiligten Stellen auf Landesebene mit den Genehmigungsverfahren beginnen und Musterlösungen entwickeln.

Verordnungsentwurf geht nun in den Bundesrat

Der Verordnungsentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet, wobei der VDV in einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf ausgemacht hat. „Wir sehen gegenwärtig noch Unklarheiten mit Blick auf die Erfüllungsaufwände, die für die Verkehrsunternehmen als zukünftige Betreiber und Halter zu erwarten sind – wie auch mit Blick auf die finanzielle Last der in der Folge entstehenden Betriebs- und Einführungskosten.“ Hier bedürfe es eines Ausgleichs der hohen Genehmigungsaufwände und passender Förderinstrumente für die Einrichtung von Flotten-Anwendungen.

Darüber sei ist es weiterhin kritisch, dass „für die technische Aufsicht ausschließlich Ingenieurinnen und Ingenieuren in Betracht kommen sollen – hier sollte im nächsten Schritt nachgebessert werden, um vorhandenes Personal zu qualifizieren zu können und so neue Berufsperspektiven im ÖPNV zu schaffen“, erklärte Wolff abschließend.

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