Um flächendeckende Insolvenzen zu vermeiden sei es erforderlich, den wirtschaftlich besonders betroffenen Unternehmen im Bereich der Bustouristik, zusätzlich zu den bereits bestehenden Bundes- und Landeshilfen, eine einmalige Zuwendung zur Überbrückung eines weiterhin bestehenden Liquiditätsengpasses zu gewähren, schriebt das baden-württembergische Ministerium für Verkehr in einer Pressemitteilung. Hierbei soll den Unternehmen zur Überbrückung eines bestehenden Liquiditätsengpassens ein einmaliger Zuschuss, zweckgebunden pro Reisebus in Höhe von bis zu 18.750 Euro aus Landesmitteln gewährt werden. „Damit helfen wird den zahlreichen kleinen und mittleren Busunternehmen der Reisebusbranche im Land, deren Einnahmen durch die Corona-Krise vollständig weggebrochen sind“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Rettungsschirm ist an Voraussetzungen gebunden
Grundvoraussetzung für diese zusätzliche Landesförderung ist ein weiterhin bestehendes Liquiditätsproblem der jeweiligen Unternehmen, das durch Testat von Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt ist, ist in der Presseerklärung des Ministeriums zu lesen. Darüber hinaus müsse die Kumulation mit bereits gewährter Bundes- und Landesförderung beihilfekonform sein.
Um eine möglichst kurzfristige Umsetzung und Auszahlung der Zuschüsse zu ermöglichen, soll die Abwicklung der Stabilisierungshilfe Corona für Unternehmen im Bereich der Bustouristik durch die L-Bank realisiert werden. Derzeit sind in Baden-Württemberg rund 2.100 Reisebusse zugelassen. Es werde von bis zu 400 Antragstellern ausgegangen.