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bdo: Busfahrer als Mangelberuf eingestuft

12.06.2023 11:41 Uhr | Lesezeit: 3 min
Mangelberufe bdo
Die verstärkten Meldungen offener Stellen an die Jobcenter hatte Erfolg: Der Beruf des Busfahrers wurde als Mangelberuf eingestuft. Wichtig ist dennoch die Meldungen aufrecht zu erhalten - denn Busfahrer und Straßenbahnfahrer könnten frühestens 2023 in verschiedene Berufsgruppen aufgespalten werden.
© Foto: iStock/Drazen Zigic/bdo

Die aktualisierte Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit stuft Busfahrer neu als Mangelberuf ein. Das hat der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) mitgeteilt.

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Als Mangelberuf gilt ein Beruf dann, wenn er es in der Engpassanalye der Bundesagantur für Arbeit auf 2,0 und mehr Punkte bringt. Beim Busfahrer hat es hier binnen kürzester Zeit einen massiven Anstieg von 1,2 auf 2,2 Punkte gegeben. Der bdo und die Landesverbände hatten daraufhin zahlreiche Aufrufe gestartet, woraufhin die Busbetriebe vermehrt offene Stellen an die Arbeitsagenturen gemeldet hatten.

Die Folge ist nun, dass die Arbeitsmarktstatistik endlich die tatsächlichen Gegebenheiten in der Branche erfasst. Nach wie vor werden allerdings Busfahrer und Straßenbahnfahrer zusammen als ein Beruf in der Statistik aufgeführt. Eine Korrektur wurde dem bdo bei der nächsten Überarbeitung der Berufsgruppen – voraussichtlich dennoch erst 2030 – zugesichert. Die Meldung offener Stellen durch die Busbetriebe bleibt allerdings weiterhin unverzichtbar.

"Wir erleben einen Fahrpersonalmangel in einem so erheblichen Maße, dass die Mobilität in Deutschland in der bisherigen Form kaum noch aufrechterhalten werden kann", schrieb bdo-Hauptgeschäftsführerin Christine Leonhard erst vergangene Woche. Der Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland spiele daher eine immens große Rolle, dennoch sehe der entsprechende Gesetzentwurf bislang kein beschleunigtes Einwanderungsverfahren für Fahrpersonal aus Drittstaaten vor. Bewerber müssten EU-Führerschein und EU-Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen können, die es in Drittstaaten gar nicht gebe. "Die Regelungen des § 24a II BeschV, die den Zuzug von Busfahrpersonal eigentlich erleichtern sollten, laufen ins Leere, und für die Einreise nach Deutschland bleibt nur das komplizierte und extrem langwierige Visa-Verfahren", so Leonhard. Interessierte, qualifizierte und arbeitswillige Fahrerinnen und Fahrer aus Drittstaaten gingen der Branche dadurch verloren.

Die Engpassanalyse ist unter Statistik Arbeitsagentur zu finden.

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