Seit der Novellierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) werden die für die Bustouristik typischen Tagesfahrten von der Margenbesteuerung ausgeschlossen. Ein Aspekt, den der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) als Fehler im Anwendungserlas bezeichnet, auf den man immer wieder hingewiesen habe. Diese Änderung führt zum einen zu erheblichen Verwerfungen und baue zudem „gerade da Bürokratie auf, wo die Margensteuer diese abbauen soll“, kritisiert der bdo.
Vor diesem Hintergrund habe es nun ein intensives Abstimmungsgespräch mit der Abteilungsleitung des zuständigen Bundesministeriums der Finanzen (BMF) unter Begleitung Maik Schönebergs (Steuerberater) gegeben. In diesem Gespräch sei deutlich geworden, dass „der Ausschluss von Tagesfahrten durch das Bundesfinanzministerium und die Finanzbehörden der Länder nicht vorsätzlich in den Anwendungserlass aufgenommen wurde, sondern es sich wohl vielmehr um eine fehlerhaft konkretisierte Ausgestaltung bestehender Rechtsprechung handelt“, so der bdo. Eine fehlerhafte Ausgestaltung, die „allerdings für unsere Mitglieder zu erheblichen negativen Folgen führt“, wie der Verband weiter betonte.
Nun habe das Bundesfinanzministerium zugesichert, diesen Punkt bei den Landesministerien anzusprechen, da diese die notwendige Änderung des Anwendungserlasses mitbeschließen müssen. man werde daher „nochmal konkrete Änderungsvorschläge beim BMF einreichen, die dann an die Länder weitergeleitet werden sollen“, erklärte der bdo, der hinzufügte. Die Landesfinanzministerien und die Landespolitik müssten hier ihren Teil dazu beitragen, dass hier Abhilfe geschaffen wird.