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bdo: Keine weitere Bürokratie für Busunternehmen

17.09.2025 13:11 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Der bdo appelliert an die Politik, im parlamentarischen Verfahren Korrekturen am Gesetzesentwurf vorzunehmen
© Foto: DBT/Felix Zahn/photothek

Schon der Begriff „Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung“ hört sich nach Überbürokratie an, die nun geplanten Änderungen würden zu weiteren Belastungen der Busunternehmen führen, warnt der bdo.

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Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) fürchtet, dass noch mehr unnötige Bürokratie in Form von Melde- und Prüfpflichten auf die Busbetriebe zukommen könnte. Anlass dieser Sorge ist der vorliegende Entwurf zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) in Verbindung mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes. Dadurch würden Melde- und Prüfpflichten auf Betriebe verlagert, warnt der bdo in einem Schreiben and das Bundesverkehrsministerium (BMV) und die Verkehrspolitiker im Deutschen Bundestag.

Weitere Belastung für den Mittelstand drohen

Der Gesetzentwurf erweitere die Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) ausdrücklich auf Unternehmen des gewerblichen Personenverkehrs mit Kraftomnibussen und bezieht den Linien- wie den Gelegenheitsverkehr ein, schreibt der bdo. Zugleich ändert er § 15 GüKG dahin, dass nicht mehr allein die zuständigen Behörden, sondern auch die Unternehmen Daten an die VUDaT zu übermitteln haben. Die neuen Pflichten würden die Busbranche unmittelbar und nicht nur „mittelbar“ über die Behörden treffen. „Das ist eine bewusste Rollenverschiebung zulasten des Mittelstands“, kritisiert der Branchenverband.

Doppelarbeit neben bestehenden Registerpflichten

Der VUDat-DV-Entwurf sieht vor, dass die Betriebe die amtlichen Kennzeichen zu jedem Fahrzeug, über das sie im Sinne von Art. 5 Abs. 1 g VO (EG) 1071/2009 verfügen, vor Beginn und unverzüglich nach Ende des Einsatzzeitraums an das vom BALM betriebene Unternehmensportal übermitteln. Zusätzlich ist die Zahl der am 31. Dezember beschäftigten Personen jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu melden. „Das ist eine neue, sanktionsbewehrte Doppelarbeit neben bestehenden Registerpflichten“, stellt der bdo fest
Geradezu sinnbildlich für diesen Ansatz sei die technische Ausgestaltung: das Bundesamt kann eine Schnittstelle anbieten – es muss es nicht. Eine verbindliche, automatisierte Behörden-zu-Behörden- Übernahme der bereits vorhandenen Daten fehlt. Die Pflicht liegt beim Unternehmen, die Option bei der Verwaltung. „So entsteht Bürokratie, wo Digitalisierung versprochen ist“, lautet das Fazit des bdo.

Bürokratiekosten von 1,35 Millionen Euro

Die Folgenabschätzung bestätige zudem, was die Busunternehmen tagtäglich erleben würden: „Für die Kennzeichenmeldungen kalkuliert der Entwurf rund 921.000 Vorgänge jährlich und beziffert die daraus resultierenden Bürokratiekosten allein hierfür auf etwa 1,35 Millionen Euro pro Jahr.“ Für die jährliche Beschäftigtenzahl-Meldung unterstellt er eine „3-Minuten-Pro-Fall“-Annahme. „Wer Disposition, Einsatzplanung und Werkstattprozesse kennt, weiß, dass diese Modellwerte an der Praxis vorbeigehen“, kritisiert der bdo.

Erheblicher Eingriff in den Betriebsalltag

Mit der Erweiterung der Zugriffe und Zwecke steigt gleichzeitig das Risiko. Künftig sollen Daten aus der VUDat unter anderem zur Vorbereitung und Durchführung von Verkehrs-, Grenz- und Betriebskontrollen verarbeitet werden; parallel wird ein Risikoeinstufungssystem etabliert. Aus formalen Meldefehlern würden rasch ordnungswidrige Sachverhalte. Das ist laut bdo „ein erheblicher Eingriff in den Betriebsalltag, der sogar mit zusätzlichen Vollzugskosten und -verfahren beim BALM einhergeht“. Besonders schwer wiegt nach Einschätzung des bdo, dass der Entwurf das politische Versprechen der „Once-Only“-Verwaltung ins Gegenteil verkehrt wird. Der Koalitionsvertrag verpflichte zu Doppelerhebungsverbot und Datenaustausch innerhalb der Verwaltung. Hier jedoch sollen Unternehmen Daten übermitteln, die in Zulassungs-, Finanz- und anderen Registern längst vorliegen – und das ohne eine zwingende behördliche Schnittstelle. „Der vorgelegte Verordnungstext ist damit nicht nur unpraktikabel, sondern explizit politisch widersprüchlich“, so der bdo.

Appell an die Parlamentarier

Der bdo appelliert an die Politik, im parlamentarischen Verfahren entscheidende Korrekturen vorzunehmen und fordert. „Erstens: verankern Sie in § 15 GüKG-E eine klare Pflicht zur behördlichen Schnittstelle und sorgen Sie dafür, dass Kennzeichen- und Beschäftigtendaten aus bereits vorhandenen Registern automatisiert übernommen werden; Unternehmensmeldungen dürfen nur subsidiär und übergangsweise vorgesehen werden. Zweitens: entschärfen Sie die Sanktionsschiene, solange die Verwaltung keine verlässlichen, medienbruchfreien Verfahren anbietet; Formfehler in der Implementierungsphase dürfen nicht zu einem Ordnungswidrigkeiten-Regime führen. Drittens: halten Sie sich an Ihren Koalitionsvertrag und setzen Sie das „Once-Only“-Prinzip rechtlich verbindlich um.“

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