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bdo: „Sinnvolle Anpassung des KfW-Sonderprogramms“

07.04.2020 09:42 Uhr | Lesezeit: 3 min
bdo: „Sinnvolle Anpassung des KfW-Sonderprogramms“
© Foto: CHROMORANGE/Ernst Weingar…/picture-alliance

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt, dass die Bundesregierung zum Schutz des Mittelstands endlich eine Anpassung des Kfw-Sonderprogramms vorgenommen hat.

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Ziel des neuen KfW-Schnellkredits 2020 ist es, insbesondere kleine bis mittlere Unternehmen durch KfW-Darlehen in Höhe von bis zu drei Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro und 100 Prozent Haftungsfreistellung mit einer raschen Liquiditätshilfe zu unterstützen.

Um für den Kredit in Frage zu kommen, müssen Unternehmen mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein, schreibt der bdo mit Verweis auf die Entscheidung der Bundesregierung. Zudem darf das Unternehmen zum 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition gewesen sein, das heißt es muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse zum 31. Dezember 2019 aufgewiesen haben. Dies erfolgt durch eine Versicherung des antragstellenden Unternehmens, der eine Belehrung vorausgegangen ist, dass Betrug strafbar ist. Darüber hinaus prüft die Bank vor Darlehensauszahlung den Umsatz und dass das Unternehmen einen Gewinn gemacht hat sowie die Anzahl der Beschäftigten.

Kreditfähige Mittelstandsunternehmen

Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn Mitarbeitern offenstehen. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019. Das Kreditvolumen betraget dabei maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 beträgt das maximale Kreditvolumen 500.000 Euro, berichtet der bdo mit Verweis auf die gesetzlichen Regularien.

Keine Kreditrisikoprüfung – schnelle Kreditvergabe

Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe. Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner, die Hausbank, zu 100 Prozent von der Haftung frei. Dafür garantiert die Hausbank im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung, berichtet der bdo. Zusätzlich darf die Hausbank durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung auf eine eigene Risikoprüfung bis auf die oben genannten Überprüfungen und Bestätigungen verzichten. Auch die KfW nimmt keine Kreditrisikoprüfung vor. Dadurch kann das Ziel einer sehr schnellen Kreditbewilligung erreicht werden.

Die gewährten Kredite sollen insbesondere für Betriebsmittel und Investitionen genutzt werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Explizit ausgeschlossen seien hingegen die Umschuldung oder Ablösung von Kreditlinieninanspruchnahmen.

Zudem ist das Angebot des Kfw-Schnellkredits vorerst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Dieser Tag ist gleichzeitig der letztmögliche Auszahlungszeitpunkt.

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