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100-prozentige Haftungsfreistellung bei Liquiditätshilfen

06.04.2020 14:22 Uhr | Lesezeit: 2 min
100-prozentige Haftungsfreistellung bei Liquiditätshilfen
© Foto: Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV)

Die Bundesregierung hat eine 100-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbanken durch die KfW für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern in Aussicht gestellt.

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„Dass die Bundesregierung jetzt eine 100-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die KfW für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern in Aussicht stellt, ist ein wichtiger und ein richtiger Schritt zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise – und ein überfälliger“, erklärt DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz.

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hatte von der Bundesregierung bereits zu Krisenbeginn eine zeitweise Anhebung der Haftungsfreistellung bei den Liquiditätshilfen des Bundes für die durchleitenden Banken und Sparkassen auf 100 Prozent gefordert, um den Zugang zu Krediten schneller und einfacher zu gestalten. Neben der 100-prozentigen Haftungsfreistellung sieht der aktuelle Entwurf vor, dass Unternehmen antragsberechtigt sind, die zuvor nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und mindestens seit 1. September 2019 auf dem Markt aktiv waren. Die Kredithöhe soll drei Monatsumsätze des letzten Jahres, jedoch pro Unternehmen maximal 500.000 Euro (elf bis 49 Mitarbeiter) oder 800.000 € (50 Mitarbeitern und mehr) betragen und eine Laufzeit von zehn Jahren haben.

„Die Bundesregierung macht in dieser auch wirtschaftlich schwierigen Situation sehr viel richtig. Deswegen bauen wir darauf, dass nun auch schnell die Mittelstandslücke bei den Förderungen geschlossen wird“, ergänzt Kunz.

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