Im zweiten Teil der EU-Straßenverkehrsinitiative geht es neben den medial viel beachteten CO2-Grenzwerten für Pkw auch um die Revision der Verordnung 1073/2009, die den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt regelt. Der bdo wird diese Gesetzesinitiativen nach eigenen Angaben einer genauen Prüfung unterziehen und über die Ergebnisse informieren.
Nach einer ersten Sichtung des Vorschlags habe der bdo jedoch schon festgestellt, dass sich die Kommission eine langjährige Position des bdo zu Eigen gemacht habe. So sieht der Entwurf für die überarbeitete Fassung der Verordnung 1073/2009 vor, dass das EU-Fahrtenblatt abgeschafft wird. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren möchte sich der bdo jedoch dafür einsetzen, dass der entsprechende Passus bestehen bleibt. (ts)