Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ einen Förderaufruf veröffentlicht. Mit der Förderrichtlinie sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt werden, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren. Interessierte Verkehrsunternehmen und -verbünde sowie Städte, Kreise und Gemeinden können sich damit seit dem 2. August um eine Förderung für Modellprojekte im ÖPNV bewerben.
Damit die Projekte möglichst flächendeckend eine Chance haben, habe der Förderaufruf zwei Förderschwerpunkte, so das Bundesverkehrsministerium: Förderlinie I „Ländliche Regionen“ legt den Fokus auf Projekte im ländlichen Raum, die Förderlinie II „Stadtregionen“ zielt auf Projekte in städtischen Regionen ab. Die beantragte Gesamtfördersumme für Modellprojekte der Förderlinie I muss hierbei mindestens acht Millionen Euro betragen. Für Modellprojekte der Förderlinie II soll die Gesamtfördersumme grundsätzlich mindestens 15 Millionen Euro betragen. Die Förderquote des Bundes beträgt bis zu 80 Prozent.
Gefördert werden laut BMDV unter anderem: Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z.B. Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln), dann Maßnahmen zur Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z. B. Mobilitätsplattformen sowie deren Verknüpfung, CheckIn-Be/CheckOut-Systeme) und „weitere Maßnahmen“ (z.B. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Ausbau Informations- und Orientierungsangebot für Menschen mit Behinderung).
Neue ÖPNV-Angebote sollen die Chancen der Digitalisierung nutzen
„Wir wollen den ÖPNV im Wettbewerb der Verkehrsträger stärken und ihn attraktiver machen“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) anlässlich des Förderaufrufs. Ziel sei es, „den ÖPNV gemeinsam mit den Ländern und Kommunen flächendeckend und nachhaltig zu stärken – mit attraktiven, zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Mit dem neuen Förderaufruf wollen wir innovative Konzepte und kreative Umsetzungsideen fördern und in die Praxis bringen. Dafür stellen wir 150 Millionen Euro bis 2025 bereit.“
Bewerben können sich Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). In einem ersten Schritt können Projektskizzen bis zum 9. September 2022 über das E-Service-Portal des BAG eingereicht werden: Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.