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Bundesratsinitiative zur Änderung des PBefG

07.12.2016 12:11 Uhr
© Foto: GaToR-GFX / Fotolia.com

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben nun den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz)“ eingereicht.

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Der Entwurf sieht vor, den im Gesetz geregelten grundsätzlichen Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre im Genehmigungsverfahren zu erhalten. „Dieser wird nur insoweit konkretisiert, dass von den Aufgabenträgern im Rahmen der Vorabbekanntmachung vorgegebene soziale und qualitative Standards im Interesse der Beschäftigten und der Fahrgäste auch als Vorgaben für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Verkehre gelten und die Kostendeckung der beantragten Verkehrsleistung für die gesamte Genehmigungsdauer nachzuweisen ist“, heißt es. Den kompletten Gesetzesentwurf finden Sie unter http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2016/0701-0800/0741-16.html.

Der Gesetzesantrag ist dem Bundesrat zugeleitet worden, wird am 16. Dezember 2016 im Plenum vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hatte zuletzt vor einer voreiligen Änderung des PBefG gewarnt. Es sei der gesetzlich vorgesehene Evaluationsbericht abzuwarten, der Anfang 2017 veröffentlicht werden soll. In einer Sonderausgabe des Newsletter-Magazins "DER BUS" thematisiert der bdo aktuell die „Mythen und Wahrheiten über den Vorrang der eigenwirtschaftlichen Verkehre“. Die Sonderausgabe finden Sie weiter unten im Download-Kasten. (ah)

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