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Busbranche kann Hilfsgelder abrufen

16.07.2020 13:59 Uhr | Lesezeit: 3 min
Busbranche kann Hilfsgelder abrufen
© Foto: bdo

Die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratenen Reisebusunternehmen können ab dem 24. Juli 2020 die von Bundesminister Andreas Scheuer zugesagten Hilfsgelder in Höhe von 170 Millionen Euro abrufen.

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Die dafür notwendige Finanzierungsregelung werde am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht, schreibt das BMVI in einer Pressemitteilung. „Die Busbranche wurde von Corona besonders hart getroffen. Das sind vor allem Mittelständler, die um ihre Existenz fürchten. Jetzt dürfen nicht ausgerechnet die bestraft werden, die in den vergangenen Jahren intensiv in neue und klimafreundliche Mobilität mit neuen Bussen investiert haben. Wir werden den betroffenen Busunternehmen deshalb schnell und unbürokratisch helfen. Dafür nehmen wir 170 Millionen Euro in die Hand. Die Gelder können ab dem 24. Juli abgerufen werden“, erklärte heute Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Die Reisebusunternehmen waren durch das Verbot von Reisebusreisen, auf das sich Bund und Länder am 16. März 2020 verständigt hatten, bereits zu einem frühen Zeitpunkt von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Seit März gab es keine touristischen Reisen, keine Vereinsfahrten, keine oder nur reduzierte Schülerverkehre. Die Fixkosten aber sind weitergelaufen, weiß das BMVI. Deshalb sollen mit dem nun aufgelegten Programm die sogenannten Vorhalte- und Vorleistungskosten, die zwischen dem 17. März 2020 und dem 30. Juni 2020 angefallen sind, finanziert werden. Die Mittel dafür kämen aus dem Haushalt des BMVI und müssen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Eckpunkte der Finanzierungsregelung

Folgende Punkte müssen Busunternehmer laut BMVI bei der Beantragung der Hilfsgelder beachten:

  • Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ zum Beispiel für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.
  • Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.
  • Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro-5 oder besser.
  • Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
  • Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Anträge können elektronisch bis zum 30. September 2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24. Juli 2020 auf der Internetseite des BAG unter http://www.bag.bund.de heruntergeladen werden.
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