Die überwiegend familiengeführten, mittelständischen Busunternehmen in Bayern können aufatmen. Ein Ende des faktischen Berufsverbots ist in Sicht, schreibt der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) in einer Pressemitteilung. Die bayerische Staatsregierung hatte im Vorfeld beschlossen, die einseitig strengen Auflagen für Reisebusverkehre aufzuheben und an die von anderen Verkehrsmitteln im Linien- und Reiseverkehr anzugleichen. Damit entfallen die Mindestabstandsregelung von 1,50 Meter zwischen Fahrgästen sowie das Verbot von Gruppenreisen. Beides hatte die Durchführung von Busreisen schlichtweg unwirtschaftlich gemacht. Weiterhin bestehen bleibt jedoch die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht. Damit gelten nun im Schul-, Fern- und Linienbus sowie für Reisende in Flugzeug, Bahn und Reisebus die gleichen Auflagen.
Die Angleichung der Auflagen ist auch aus Wettbewerbssicht dringend nötig, da die weniger strengen Regelungen für Busreisen in den anderen Bundesländern die in Bayern ansässigen Busunternehmen benachteiligen. Mit der Aufhebung der Reisewarnung für die meisten europäischen Länder sowie weiteren Erleichterungen in Teilen der Tourismus- und Freizeitindustrie in Bayern bestehe jetzt Grund zur Hoffnung, dass die Bustouristik schon bald wieder Fahrt aufnimmt. „Unsere Fahrgäste sollen ihren Urlaub oder Ausflug unbeschwert genießen können. Dafür sorgen wir mit einem umfangreichen und mit der Staatsregierung abgestimmten Hygienekonzept. Denn auch mit Mund-Nasen-Bedeckung gehören Busreisen zu der bequemsten, sichersten und umweltfreundlichsten Art zu reisen“, erklärt LBO-Präsidentin Sandra Schnarrenberger. Und LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl fügt hinzu: „Wir danken dem Bayerischen Wirtschaftsminister sowie der Staatsregierung, dass sie den Bitten und Vorschlägen des LBO gefolgt sind und die mittelständischen Busunternehmen jetzt ihre Arbeit wiederaufnehmen können.“